Immobilien Helfer beim Hausbau richtig absichern

Wer private Helfer einsetzt, sollte den Sicherheitsaspekt im Auge haben. Sonst kann es für den Bauherren teuer werden. Worauf es ankommt.

 Schatten eines Bauarbeiters.

Schatten eines Bauarbeiters.

Foto: dpa

Ein Hausbau verschlingt viel Geld. Damit es etwas günstiger wird, setzen viele Bauherren auf Unterstützung von privaten Helfern. Diese sind zwar nicht unbedingt vom Fach, aber oft mit Tatkraft und Engagement in ihrer Freizeit auf der Baustelle dabei. Wichtig für den Bauherren: Er muss nicht nur für Sicherheit sorgen, sondern auch für ausreichenden Versicherungsschutz seiner Helfer. Unterlässt er dies und kommt es zu einem Arbeitsunfall, kann es teuer werden.

Ein Unfall ist schnell passiert - gerade dann, wenn die Helfer keine gelernten Bauarbeiter sind und die Gefahrenlage auf einer Baustelle nicht richtig einschätzen können. "Private Bauherren müssen sich einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator an ihre Seite holen", sagt Florian Krause-Allenstein. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

Oft sind es Architekten, die den Service rund um Sicherheit und Gesundheit am Bau mit anbieten. Aber auch, wenn der Bauherr die sogenannte Verkehrssicherungspflicht seinem Architekten oder Bauunternehmer überträgt, hat er weiterhin eine Überwachungspflicht.

"Kommt es etwa zu Sicherheitsrisiken im Hinblick auf den Arbeitsschutz, dann muss der Bauherr eingreifen", erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes. Unterlässt er dies, dann haftet er. "Das Haftungsrisiko darf keinesfalls unterschätzt werden", sagt Krause-Allenstein. Daher ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

In jedem Fall hat der Bauherr selbst seine privaten Helfer bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden, und zwar konkret bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau). "Das gilt unabhängig davon, ob die Helfer kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden", erläutert Eva Neumann von Haus & Grund Deutschland. Das heißt: Der Bauherr muss innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeiten seine Baustelle und die Zahl seiner Helfer der BG Bau melden. "Das geht sehr einfach im Online-Verfahren", so Neumann. Dann erhält er einen Fragebogen. Darin muss er die Helfer und ihre Arbeitsstunden auflisten. Sollte der Bauherr die Anmeldung versäumt haben, muss er mit einem Bußgeld rechnen. "Die Helfer sind trotzdem gesetzlich versichert", erläutert Neumann. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zur und von der Baustelle.

An Leistungen gewährt die Berufsgenossenschaft bei Arbeits- und Wegeunfällen die Heilbehandlung, Maßnahmen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen, Berufshilfe sowie Geldleistungen an Verletzte oder Hinterbliebene. Eine private Bauhelfer-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Versicherung durch die BG Bau nicht ersetzen, aber ergänzen.

Auch einmalige Hilfsarbeiten - zum Beispiel Unterstützung an einem Samstag - müssen bei der BG Bau angezeigt werden, erklärt Becker. "Denn auch bei einer einmaligen Hilfe kann es zu Unfällen kommen, die für den Betroffenen möglicherweise langwierige gesundheitliche Folgen haben", sagt er. Ein Unfall muss der Berufsgenossenschaft zwingend gemeldet werden.

Anders ist es bei nahen Freunden oder Verwandten, die Gefälligkeitsleistungen erbringen. Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt zum Beispiel für den Vater des Bauherrn, der im Nachbarhaus wohnt und der am Samstag zwei Stunden beim Abladen von Materialien hilft. Klare Definitionen, was eine unversicherte Gefälligkeitsleistung ist, sind laut Neumann in den gesetzlichen Vorschriften und Rechtsprechung nicht zu finden. Im Zweifelsfall hilft die BG Bau bei der Abgrenzung.

Gesetzlich nicht versicherte Bauhelfer können durch eine private Unfallversicherung geschützt werden. "Der Bauherr selbst sowie sein Ehe- oder Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Versicherungsschutz durch die BG Bau", erklärt Krause-Allenstein. Sie können sich aber freiwillig bei der BG Bau versichern. Kommen Unbeteiligte wie Passanten durch Bauarbeiten zu Schaden, dann greift die bereits erwähnte Bauherren-Haftpflichtversicherung. "Als Mindestversicherungssumme bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind drei Millionen Euro zu empfehlen", betont Becker. Die Police kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die vom Bau und vom Baugrundstück ausgehen. Manche Privathaftpflichtversicherungen decken auch die Haftpflichtrisiken eines Bauherrn ab.

(DPA-TMN)
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