Grundschuld wiederverwenden

Eigenheimbesitzer können Sicherheit für neues Darlehen nutzen.

Die Zinsen für Kredite sind weiterhin günstig. Immobilienbesitzer können das auch ausnutzen, wenn sie das Darlehen für ihr Haus oder ihre Wohnung schon vollständig getilgt haben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Der Trick: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld sollte nicht gelöscht werden.

Bei der Finanzierung von Immobilien wird im Grundbuch als Sicherheit für den Kreditgeber ein Grundpfandrecht eingetragen. Diese sogenannte Grundschuld bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe bestehen. Ist der Kredit zurückgezahlt, kann die Grundschuld entweder gelöscht oder als Sicherheit für einen weiteren Kredit genutzt werden.

Wofür das neu aufgenommene Geld verwendet wird, spielt keine Rolle. Denn die Verwendung ist nicht an das Eigenheim gebunden. Eigentümer können also sowohl in An- und Umbauten als auch zum Beispiel in eine neue Einrichtung investieren.

Nach Angaben des Unternehmens FMH-Finanzberatung kostet ein Immobilienkredit mit einer Laufzeit von fünf Jahren durchschnittlich 1,85 Prozent Zinsen. Ein Ratenkredit mit einer Laufzeit von 48 Monaten kostet hingegen laut FMH durchschnittlich 5,79 Prozent Zinsen (Stand 24. März 2014).

(tmn)
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