Wohneigentum Baukindergeld - das Wichtigste in Kürze

Ganz gleich, ob man kaufen oder neu bauen möchte, ob Eigenheim oder Eigentumswohnung: Eine Förderung mit dem Baukindergeld der Bundesregierung erweist als eine gute finanzielle Unterstützung. Lesen Sie hier, was man zum Baukindergeld alles wissen muss.

Baukindergeld: Anspruch, Förderanspruch, Beantragung - alle Infos
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Baukindergeld: Das Wichtigste im Überblick

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Foto: Shutterstock.com / Steidi

Der Bezug in die eigene Wohnung oder ins eigene Haus ist für viele Familien ein Wunschtraum. Um diesem Traum näher zu kommen, hat die Bundesregierung im Herbst 2018 das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Im Zuge dessen können Familien und Alleinerziehende die Förderung zum Bau oder Kauf einer Immobilie beantragen. Nachfolgend erfahren Sie, welche Vorsetzungen für die Förderung erfüllt werden müssen, wie hoch diese ausfallen kann und für wen sich das Baukindergeld lohnt.

Was ist Baukindergeld?

Seit dem 18. September 2018 gibt es in Deutschland das Baukindergeld. Hierbei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der Familien mit Kindern und Alleinerziehenden helfen soll, den Traum vom Eigenheim oder Wohneigentum realistischer werden zu lassen. Die Familien, die Eigentum erwerben, erhalten die finanzielle Unterstützung über einen Zeitraum von zehn Jahren. Und das Erfreuliche ist, dass diese nicht zurückgezahlt werden muss.

Aus dem Merkblatt 424 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat geht hervor, dass der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland gefördert wird. Wer allerdings bereits eine Immobilie besitzt, dem steht keine Förderung mit Baukindergeld zu. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn jemand eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommt hat oder gemeinsam mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch vermerkt steht.

Anmerkung: Nach Angeben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat werden die meisten Anträge auf Baukindergeld von Familien aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen gestellt.

Wer zahlt das Baukindergeld aus?

Sie gilt als eine der führenden Förderbanken der Welt: die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt, in Frankfurt am Main. Sie gewährt Unternehmen und Privatpersonen eine Vielzahl an Förderkrediten und Förderprogrammen an. Hierunter fällt auch die finanzielle Förderung mit dem Baukindergeld. Nachdem der Antrag auf Baukindergeld bei der KfW gestellt und bewilligt worden ist, wird der jährliche Zuschuss an Bauherren und Immobilienkäufern ausgezahlt.

Die Rahmenbedingungen für das Baukindergeld finden sich im KfW-Programm 424 wieder.

Wo wird das Baukindergeld beantragt?

Um das Baukindergeld zu beantragen, wendet man sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, genauer gesagt geht man online auf das Zuschuss-Portal der KfW (www.kfw.de/zuschussportal). Dort registriert man sich als Neukunde und hinterlässt die erforderlichen Daten zu seiner Person. In einem nächsten Schritt folgt die eindeutige Identifizierung. Dafür stehen dem Antragsteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Identifizierung per Video-Chat oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post entscheiden. Nach erfolgreicher Legitimierung können die erforderlichen Unterlagen für die Förderung mit dem Baukindergeld hochgeladen und an die KfW gesendet werden.

Wem steht Baukindergeld zu?

Einen Anspruch auf eine Förderung mit dem Baukindergeld haben Familien und Alleinerziehende mit wenigstens einem Kind. Wenn der Antrag bei der KfW gestellt wird, werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Begrenzung dafür, wie viele Kinder beim Baukindergeld Berücksichtigung finden. Demzufolge erhält jedes Kind innerhalb der Familie über insgesamt zehn Jahre die finanzielle Unterstützung vom Staat. Damit der Antrag auch bewilligt werden kann, ist es unabdingbar, dass die Kinder mit in die Immobilie ziehen.

Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden oder in den Haushalt einziehen, gibt es keinen weiteren Zuschuss. Sollte ein Kind später von zu Hause ausziehen, wirkt sich dieser Schritt nicht auf die Förderung aus und das Baukindergeld wird weiterhin ausgezahlt.

Auf einen Blick: Anspruch auf die Förderung mit dem Baukindergeld haben Familien,

  • die zum ersten Mal Wohneigentum besitzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich  um den Kauf einer Bestandsimmobilie oder den Neubau eines Eigenheims handelt.
  • die mindestens ein im selben Haushalt lebendes Kind unter 18 Jahren haben, das auch kindergeldberechtigt ist.
  • deren jährlich versteuerndes Einkommen bei einem Kind nicht über 90.000 Euro liegt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze allerdings um 15.000 Euro.
  • die bis zum 31. Dezember 2020 Wohneigentum erwerben.  

Anmerkung: Bei der staatlichen Förderung mit dem Baukindergeld spielt auch der Anspruch auf Kindergeld eine gewisse Rolle. So erhalten Familien den Zuschuss nur solange die Kinder kindergeldberechtigt sind.

Wie hoch ist die Baukindergeld-Summe?

Familien und Alleinerziehende, die erfolgreich einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW Bank gestellt haben, erhalten jedes Jahr 1200 Euro Zuschuss für jedes im Haushalt lebendes Kind unter 18 Jahren. Und das für eine Dauer von zehn Jahren. Wenn also eine Familie mit einem minderjährigen Kind hat, summiert sich das Baukindergeld auf insgesamt 12.000 Euro, eine Summe, die ohne Weiteres eine finanzielle Entlastung darstellen kann.

Was die Summe des Baukindergelds angeht, gibt es in Deutschland einen regionalen Unterschied: Dieser hat weniger mit dem Baukindergeld als solches zu tun als mit einer finanziellen Förderung durch das Land selbst. So wird in Bayern sowohl das Baukindergeld Plus als auch die bayerische Eigenheimzulage gezahlt. Danach erhält jedes Kind neben den 1200 Euro noch einmal 300 Euro zusätzlich sowie jede Familie eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. In der Summe kommen Familien mit einem Kind auf einen Zuschuss von insgesamt 25.000 Euro.

Anmerkung: Auch Familien ohne Kinder und Singles erhalten in Bayern die Eigenheimzulage, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Bezug der neuen Immobilie beantragt werden muss. Um in den Genuss dieses Zuschusses zu kommen, muss jeder Antragsteller seinen Wohnsitz in Bayern haben und dort seit mindestens ein Jahr wohnhaft sein.

Für wen lohnt sich das Baukindergeld?

Die Nachfrage nach Immobilien wächst in Deutschland nach wie vor. Die Folge sind steigende Preise, die das Bestreben nach einem eigenen Zuhause zunehmend schwieriger werden lassen. Um Familien mit Kindern und Alleinerziehenden dennoch den Einzug in die eigene Immobilie zu verwirklichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2018 eine familienorientierte Förderung von Wohneigentum eingeführt.

Mit dem Baukindergeld soll Familien der Bau oder Kauf einer Immobilie erleichtert werden, vor allem aber Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Damit sich der finanzielle Zuschuss auch am Ende auszahlt, spielt die Lage der Immobilie eine wesentliche Rolle. Im Hinblick auf die hohen Baukosten, Grundstücks- und Immobilienpreise in Großstädten können sich viele Familien, die unter der Einkommensgrenze liegen, trotz der Fördersumme kein Wohneigentum leisten. In ländlichen Gegenden sieht es schon wieder völlig anders aus. Die Kosten für den Bau oder Kauf einer Immobilie liegen deutlich niedriger, sodass der staatliche Zuschuss mitunter eine lohnenswerte Sache sein kann. Hierbei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass durch das Pendeln zum Arbeitsplatz oder zur Schule des Kindes mit höheren Kosten zu rechnen ist.

Anmerkung: Am meisten profitieren Familien mit mehreren Kindern, die sich in Wohngegenden mit moderaten Immobilienpreisen ansiedeln. Durch den Zuschuss haben diese Familien einen erblichen finanziellen Vorteil, der sich beim Bau oder Kauf von Wohneigentum auszahlt. In Großstädten und Regionen mit hoher Zuwachsrate wird das Baukindergeld weniger hilfreich sein.

Wann kann man Baukindergeld beantragen?

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Familien ihren Antrag auf Baukindergeld zu früh einreichen. Das mag an der Verunsicherung von diversen Medienberichten oder einfach nur an der Unkenntnis der genauen Voraussetzungen für das Baukindergeld liegen. Wer sich daran hält, dessen Anträge lehnt die KfW ab und der staatliche Zuschuss kann nicht in Anspruch genommen werden.

Eines vorweg: Die staatliche Förderung erhält nur, wer den Antrag auf Baukindergeld fristgerecht einreicht und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig der KfW vorlegt. Daher gibt es zwei Fristen, die man als Antragsteller unbedingt berücksichtigen muss:

  1. Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die neue Immobilie gestellt werden. Das bedeutet: Erst wenn die Familie sich beim Bürgerbüro am neuen Wohnsitz angemeldet hat, ist die erste Voraussetzung für die staatliche Förderung erfüllt. Denn die Meldebescheinigung gehört mit zu den Nachweisen, die der Antragsteller später einreichen muss. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass man ab dem Einzugsdatum auf der Meldebescheinigung sechs Monate Zeit hat, um den Antrag bei der KfW zu stellen. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrages.
  2. Sicherlich, Formalitäten bedürfen viel Geduld. Aber um eine Chance auf die Förderung zu haben, müssen noch Nachweise wie Meldebescheinigung, Steuerbescheid und Grundbuchauszug bei der KfW hochgeladen werden. Das geschieht allerdings erst, wenn der Antrag auf Baukindergeld von der KfW schriftlich bestätigt worden ist. Ab diesem Zeitpunkt hat der Antragsteller drei Monate Zeit, alle benötigten Nachweise im Zuschussportal der KfW einzustellen und hochzuladen.

Wie bereits erwähnt, wird der Antrag auf das Baukindergeld noch vor dem Einzug in die neue Immobilie eingereicht, wird dieser in aller Regel abgelehnt. Doch keine Bange, solange sich Familien noch innerhalb der dreimonatigen Frist bewegen, können sie erneut einen Antrag auf die staatliche Förderung stellen. Anders sieht es aus, wenn die Frist bereits überschritten ist - die Familien werden kein Zuschuss von der KfW erhalten.

Hinweis: Die Förderung gilt für alle Vorhaben, für die bis zum 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung vorliegt, eine Bauanzeige gestellt oder ein Kaufvertrag über eine Immobilie unterschrieben worden ist. Den Antrag für das Baukindergeld kann man bis spätestens am 31. Dezember 2023 bei der KfW stellen, danach geht es nicht mehr. Nähere Informationen finden alle Interessierte im KfW-Merkblatt zum Baukindergeld.

Gibt es für Baukindergeld eine Einkommensgrenze?

Eine Voraussetzung, um an das Baukindergeld der KfW zu gelangen ist, dass das Haushaltseinkommen der Familie nicht die jährlichen Einkommensgrenzen überschreitet. Doch diese sind so großzügig bemessen, dass nicht allzu viele Familien an dieser Regulierung scheitern dürften. Grundlegend gilt: Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf höchstens 90.000 Euro bei einem Kind betragen. Mit jedem weiteren Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.

Kann Baukindergeld nur für einen Neubau beantragt werden?

Immobilien sind weiterhin stark gefragt und die Nachfrage an Wohneigentum dementsprechend höher als das Angebot und Wohnobjekte in guter Lage sind rar geworden. Nichtsdestotrotz ist Wohneigentum eine gute Idee: So liegen die Wohnkosten im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung um gut ein Drittel niedriger, als wenn man zur Miete wohnen würde. Gleichzeitig trägt Wohneigentum zum persönlichen Wohlstand bei, vor allem am Vorabend des Ruhestandes. Mit anderen Worten ausgedrückt: Wohneigentum bietet sowohl eine emotionale als auch eine finanzielle Sicherheit. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich für einen Neubau oder eine gebrauchte Immobilie entscheidet. Das gilt übrigens auch für die Förderung mit dem Baukindergeld. Wichtig ist, dass es sich um einen erstmaligen Erwerb der Immobilie handelt und dass die Familie das Wohnobjekt selbst bewohnt.

Wohneigentum, der nicht von der KfW gefördert werden

Die Bedingungen beziehungsweise Voraussetzungen für die KfW-Förderung sind eng gesteckt. Dementsprechend gibt es auch Immobilien, die von der KfW nicht gefördert werden. Hierunter fallen:

  • Ferien- und Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Wohneigentum aus einer testamentarischen Verfügung oder Schenkung
  • Erwerb oder Übertragung von Wohnimmobilien zwischen Eheleuten, Lebenspartnern oder Partnern auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft
  • Erwerb oder Übertragung von Wohnimmobilien von Verwandten z.B. Großeltern, Eltern, Kinder)
  • Erwerb von Wohneigentum, das bereits in der Vergangenheit im Besitz eines der im Haushalt lebenden Familienmitglieder gehörte
  • Immobilien im Ausland
  • Modernisierungen und Umbauarbeiten

Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Baukindergeld benötigt?

Damit der Start ins Familienglück im Eigenheim funktionieren kann, sollten Familien mit Kindern und Alleinerziehende die Voraussetzungen für die Förderung mit dem Baukindergeld der KfW Bank verinnerlichen.

Nach der Bestätigung über den Eingang des Baukindergeld-Antrags haben Antragsteller drei Monate Zeit, um die erforderlichen Unterlagen bei der KfW online hochzuladen. Dazu gehören:

Personalausweis: Bei der Antragstellung des Baukindergeldes ist eine Identifizierung nötig. Das kann entweder über das Video-Chat oder über das Postident-Verfahren der Deutschen Post erfolgen. In beiden Fällen ist der Personalausweis nötig.

Grundbucheintrag: Als Nachweis über den Eigentumserwerb bedarf es eines Grundbuchauszugs. Sollte noch bei der Antragstellung noch kein Auszug aus dem Grundbuch vorliegen, kann ersatzweise auch eine Auflassungsvormerkung bei der KfW eingereicht werden. Dann ist der Grundbuchauszug aber dennoch vorzulegen.

Steuerbescheid: Entscheidend, wem eine Förderung mit dem Baukindergeld zusteht oder  nicht, ist das zu versteuernde Einkommen der Familie. Daher müssen bei der Antragstellung die Einkommensteuerbescheide aus dem vor- und vorvorletzten Jahr über das KfW-Zuschussportal hochgeladen werden. Hier gilt bei einem Kind ein Einkommen von maximal 90.000 Euro.

Meldebescheinigung: Nach dem Einzug ins Eigenheim oder in die Eigentumswohnung ist es erforderlich, sich bei der Gemeinde um- beziehungsweise anzumelden. Anhand der Meldebescheinigung wird der Nachweis der Selbstnutzung der erworbenen Immobilie erbracht. Gleichzeitig beweist dieses amtliche Dokument, dass es sich hierbei um den Hauptwohnsitz des Antragstellers handelt. Darüber hinaus belegt die Meldebescheinigung den Tag es Einzugs sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.

Weitere Nachweise: Hin und wieder kann es sein, dass die KfW Bank weitere Unterlagen einfordert, wie den Nachweis einer Baugenehmigung bzw. Bauanzeige oder den notariell beglaubigten Kaufvertrag der Immobilie.

Wann wird Baukindergeld ausgezahlt?

Wenn alle für das Baukindergeld erforderlichen Unterlagen bei der KfW Bank eingereicht worden sind und der Antrag genehmigt wurde, erhält der Antragsteller zunächst eine Auszahlungsbestätigung. Aus ihr geht hervor, wann der Zuschuss auf das Bankkonto des Antragstellers ausgezahlt wird. In der Regel geschieht dies gegen Ende des kommenden Monats. Alle weiteren Auszahlungen erfolgen in den nächsten neun Jahren einmal jährlich im selben Monat wie bereits bei der ersten Zahlung. Wenn die Immobilie jedoch vermietet wird, wird die Zahlung umgehend eingestellt.

Wie lange dauert die Prüfung durch die KfW?

Nachdem der Antrag auf die Förderung mit dem Baukindergeld eingegangen ist, prüft die KfW Bank die Unterlagen und entscheidet, ob der Antragsteller einen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss hat. Falls ja, sendet die KfW eine Antragsbestätigung mit dem Auszahlungstermin der ersten Zahlung. Die Bearbeitungsdauer des Antrags (Bewilligung und Erstellung des Baukindergeld-Bescheids) beträgt nach Angaben der Förderbank bis zu 14 Tagen. Damit einer schnellen Bearbeitung nichts im Wege steht, ist es erforderlich, dass alle Unterlagen zusammen mit dem Antrag der KfW vorliegen.

Wie kann man das neue Baukindergeld am besten nutzen?

Um das Baukindergeld optimal zu nutzen, sollte man wissen, dass der Betrag nicht zu Anfang auf einmal ausbezahlt wird, sondern jährlich. Dementsprechend kann der finanzielle Zuschuss auch nicht als Eigenkapital eingesetzt werden.

Tipp 1: Baukindergeld als Sondertilgung nutzen

1.200 Euro pro Kind und zehn Jahre lang erhalten Familien und Alleinerziehend das Baukindergeld. Da es nur einmal im Jahr von der KfW ausgezahlt, sollte der Betrag zur Sondertilgung des laufenden Immobilienkredits genutzt werden. Denn dadurch sinkt nicht nur die Restschuld schneller, sondern erspart über die vielen Jahre hinweg jede Menge Zinskosten. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss jedoch berücksichtigen, dass Sondertilgungen bei vielen Kreditverträgen zwar möglich sind, aber immer auch mit Kosten verbunden sein können. In den meisten Fällen gewähren die Kreditinstitute eine jährliche Sonderzahlung von bis 5 Prozent der Restschuld, ohne zusätzliche Kosten aufbringen zu müssen.

Tipp 2: Baukindergeld als Zinssicherung verwenden

Irgendwann kommt die Zeit, da neigt sich die erste Baufinanzierung ihrem Ende zu, und zwar dann, wenn die Zinsbindung abläuft. In den meisten Fällen ist die Immobilie aber noch lange nicht abbezahlt und eine Anschlussfinanzierung muss die Restschuld übernehmen. Es ist ebenso davon auszugehen, dass die Bauzinsen im Laufe der Jahre angewachsen sind. Daher kann im Zuge der ersten Baufinanzierung das Baukindergeld auch in einen Bausparvertrag fließen. Sobald die Restschuld fällig, kann diese mit der angesammelten Bausparsumme beglichen werden. Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass sich Kreditnehmer die heutigen Zinsen für das Bauspardarlehen sichern und die Zinsen von morgen nicht weiter zu interessieren haben.

Alternativ kann man sich die Bausparsumme am Ende der Vertragslaufzeit des Bausparvertrages auszahlen lassen, um etwaige Reparaturen oder Modernisierungen an der Immobilie zu bezahlen.

Ein paar abschließende Worte

Die meisten Deutschen sehnen sich danach keine Miete zahlen zu müssen und die eigenen vier Wände nach eigenem Geschmack gestalten zu können. Ebenso spielen bei den meisten die Absicherung im Alter und der Erhalt des eigenen Vermögens eine wesentliche Rolle. Die Chancen, diesen Traum von der eigenen Immobilie zur Realität werden zu lassen, stehen mit der Förderung mit Baukindergeld gar nicht mal schlecht. Schon deswegen, weil sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Baugeldzinsen auf einem äußerst niedrigem Niveau befinden.

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