Energiewerte müssen klar sein

Bei einem Versäumnis in Immobilienanzeigen droht ab Mai ein Bußgeld.

Immobilienanzeigen müssen Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes schon seit 2014 enthalten. Seit gestern, 1. Mai, drohen nun auch Bußgelder, verzichten Inserenten auf die Informationen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.

Nach Informationen des Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg können bis zu 15 000 Euro Strafe drohen, sind die Daten unvollständig oder mangelhaft.

Vermieter und Verkäufer müssen in der Anzeige das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises nennen. Denn es gibt zwei Varianten des Energieausweises: Bei der Bedarfsvariante berechnet ein Fachberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Daran lässt sich der energetische Zustand des Hauses sowie der mögliche Sanierungsbedarf ablesen. Für den Verbrauchsausweis wird lediglich der Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre herangezogen - und dieser ist stark abhängig von den Bewohnern. Familien verbrauchen mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt.

(tmn)
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