Kolumne Energieausweis ist ungeeignet

Bei der Politik steht der Verbraucherschutz oben auf der Agenda. Ziel ist es, unterschiedliche Informationsstände von Anbietern und Nachfragern über die Güte eines Produkts zu minimieren.

Beim Wohnen soll der Energieausweis Mieter und Käufer über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufklären: Wer sein Haus oder seine Wohnung vermieten oder verkaufen möchte, ist verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieeffizienzwert aus dem Energieausweis muss sogar in Immobilienanzeigen angegeben werden.

Der Eigentümerverband Haus & Grund hat jüngst in einem Praxistest überprüft, ob der Energieausweis seine Aufgabe, über den energetischen Zustand eines Gebäudes objektiv zu informieren, überhaupt erfüllen kann. Das Ergebnis ist ernüchternd: Wer sein Haus von zehn Energieberatern untersuchen lässt, bekommt zehn unterschiedliche Ergebnisse. Die ermittelten Werte wichen um bis zu 46 Prozent voneinander ab. Die Differenzen sind dabei nicht in erster Linie auf unterschiedliche Leistungen der Energieberater zurückzuführen, sie sind vielmehr gesetzlichen Vorgaben geschuldet. Diese sind einfach nicht eindeutig und deshalb selbst für Experten zu kompliziert.

Der Energieausweis ist deshalb als Instrument der Aufklärung denkbar ungeeignet. Die Bundesregierung ist daher gut beraten, wenn sie die Bedeutung des Energieausweises wieder reduziert, indem zum Beispiel die Werte nicht mehr in einer Anzeige angegeben werden müssen. Und sie sollte den rechtlichen Rahmen vereinfachen, damit zwei Energieberater bei ein und demselben Haus wenigstens annähernd das gleiche Ergebnis ermitteln. Rolf Kornemann

Der Autor ist Präsident von Haus & Grund Deutschland.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort