Die Windstärke ist entscheidend

Versicherungen zahlen Schäden erst ab 62 km/h Windgeschwindigkeit.

Versicherungen übernehmen Schäden durch Stürme erst ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wichtig bei Schäden am Haus, im Garten oder am Auto ist: Betroffene müssen sich schnell bei ihrer Versicherung melden, um ihren vollen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Eine genaue Frist dafür gibt es laut dem Bund der Versicherten (BdV) allerdings nicht. Als erste Maßnahme kann es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken oder anzurufen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.

Und: Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentation sollten Betroffene daher direkt Fotos machen, rät der BdV. Daneben ist eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände sinnvoll.

In der Regel schickt die Versicherung einen Gutachter, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen.

(tmn)
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