Bei Hauskauf Steuern sparen

Inventar im Kaufvertrag gesondert ausweisen.

Eine Einbauküche oder eine Sauna können Immobilienkäufern helfen, Steuern beim Finanzamt zu sparen. Eine solche Ausstattung wird als bewegliches Inventar eingestuft und ist rechtlich gesehen nicht Teil der Immobilie. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Folge: Weder Einbauküche noch Sauna unterliegen der Grunderwerbsteuer.

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, sollte also darauf achten, dass nicht fest eingebautes Mobiliar gesondert im Kaufvertrag erfasst ist. Die Preise sollten aber angemessenen sein. Das Finanzamt akzeptiert solche steuerfreien Extras in der Regel nur in einer Höhe von etwa 15 Prozent des gesamten Kaufpreises. Wird diese Grenze überschritten oder erscheinen die angesetzten Werte als unrealistisch, wird das Finanzamt einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Wichtig zu beachten: Bei solchen steuerlich optimierten Kaufverträgen ist Rücksprache mit der finanzierenden Bank nötig. Denn durch das Herausrechnen von Zubehör verliert die Kreditsicherheit, die die Bank erhält, an Wert. Dadurch kann sich die Beleihungsgrenze verändern - also der Anteil an der Kaufsumme, den die Bank maximal finanziert.

(tmn)
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