Auf Steckdosenanzahl achten

Bauherren sollten vertraglich auf ausreichend Anschlüsse bestehen.

Offen gestaltete Grundrisse sind inzwischen im Neubau Standard. In vielen Fällen weisen Bauträger und Fertighausanbieter diese Räume ohne Trennwände nur noch als ein Zimmer in der Baubeschreibung aus. Küchen und Esszimmer, vielleicht sogar noch das Wohnzimmer gehören zum Beispiel zusammen. Das kann zum Problem werden: Es werden dann auch weniger Steckdosen und Kommunikationsanschlüsse eingeplant. Hartmut Zander von der Initiative "Elektro+" rät daher Bauherren, die Richtlinie RAL-RG 678 in die Bauleistungsbeschreibung aufzunehmen.

Diese gliedert einen Raum nach Wohnbereichen und legt eine bestimmte Anzahl von Anschlüssen für einen bestimmten gewählten Ausstattungswert fest. Ausstattungswert eins, angegeben mit einem Stern, ist der Mindestumfang, drei ist für Haushalte mit vielen elektrischen Geräten gedacht. In einer zwölf bis 20 Quadratmeter großen Küche werden in der Kategorie zwei 18 Steckdosen und drei Leuchtenanschlüsse eingeplant, im Esszimmer zusätzlich 16 Steckdosen und zwei Anschlüsse für Leuchten. Beachten Bauherren dies nicht, bezahlen sie unter Umständen einen Aufpreis für jede Steckdose, die extra installiert wird.

(tmn)
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