Kolumne Alternative Bieterverfahren

Der Wert einer Immobilie ist von vielen Faktoren abhängig. Dafür braucht man Informationen über Grundstück und Objekt, eine solide Kenntnis des Marktes und Erfahrung. Als Alternative zur klassischen Vorgehensweise der Wertermittlung gewinnt auf dem Immobilienmarkt zunehmend das sogenannte offene oder beschränkte Bieterverfahren an Bedeutung.

Nicht zu verwechseln mit einer Auktion oder einer Versteigerung, ist das Verfahren zeitlich begrenzt und bietet Kaufinteressenten die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist für die gewünschte Immobilie schriftlich einen Preis zu bieten. Das erfolgt in der Regel nach einem offenen Besichtigungstermin, zu dem Interessenten die ausführlichen Objektunterlagen erhalten. Dem Verkäufer, der in der Regel ein Mindestangebot vorab festlegt, steht frei, ob er das Angebot annehmen, ablehnen oder auf dieser Basis weiterverhandeln möchte. Die Angebote sind nicht bindend, entscheidend ist am Ende der Notartermin.

Im Bieterverfahren ist ein transparenter und nachvollziehbarer Ablauf unerlässlich, schließlich geht es nicht darum, Schnäppchenpreise zu erzielen. Vielmehr soll die Immobilie zügig zu einem marktgerechten Wert verkauft werden, ohne das Risiko, einen zu geringen Preis erzielt oder einen zu hohen Preis bezahlt zu haben. Dem Verkäufer eröffnet das Bieterverfahren erfahrungsgemäß die Möglichkeit, den Verkauf seiner Immobilie in nur wenigen Wochen abwickeln zu können. Wie alle anderen Immobiliengeschäfte, erfordert diese Methode umfassendes Know-how und entsprechende Erfahrungen in der Branche.

Thomas Schüttken

Der Autor ist Geschäftsführer der Böcker Wohnimmobilien

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort