Wohnung verwahrlost?

Der Vermieter darf dem Mieter fristlos kündigen.

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht verwahrlosen lassen. Andernfalls riskieren sie die Kündigung. Ist die Wohnung in einem desolaten Zustand, ist es einem Vermieter unter Umständen nicht zumutbar, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu warten. Das geht zumindest aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 7 S 7084/16) hervor.

In dem verhandelten Fall war einem Mieter gekündigt worden, dessen Wohnung stark verschmutzt und derart mit Gerümpel überfrachtet war, dass unter anderem ein Raum gar nicht mehr betreten werden konnte. Auch das Badezimmer war als solches nicht mehr benutzbar, wie das erstinstanzliche Gericht nach einer Ortsbesichtigung feststellte. Hinzu kam, dass der Vermieter die Wohnung nur mit einem elektrischen Heizstrahler beheizte.

In diesem Fall sei eine außerordentliche Kündigung rechtens, bestätigte das Landgericht. Schließlich habe der Vermieter den Mieter zuvor mehrfach abgemahnt, begründete das Gericht die Entscheidung. Allein durch die Art der Beheizung bestehe die Gefahr, dass es zu Schäden - zum Beispiel durch Schimmel - in der Wohnung komme.

(tmn)
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