Eigenbedarf Bundesgerichtshof schwächt deutsche Mieter

Karlsruhe · Mieter müssen auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Wohnung kündigen. Das ist aber noch nicht alles.

 Die Regeln beim Eigenbedarf wurden vom BGH gelockert.

Die Regeln beim Eigenbedarf wurden vom BGH gelockert.

Foto: dpa, sja;kde
(crwo/dpa)
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