WOHNEN & RECHT

Nachbarrecht Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage von Anwohnern gegen eine Wohngemeinschaft behinderter Menschen samt "Servicegebäude" abgewiesen. Die Eigentümer eines Nachbarhauses können nicht mit dem Argument gegen die Einrichtung vorgehen, sie seien in ihren Rechten verletzt.

Die Baugenehmigung sei nicht rechtswidrig. In einem allgemeinen Wohngebiet - wie im vorliegenden Fall - seien Schreie oder sonstige Äußerungen behinderter Menschen unabhängig davon hinzunehmen, ob sie als störend empfunden werden. (VwG Koblenz, 1 K 400/16)

Betriebskosten Stellt ein Energielieferant einem scheidenden Kunden eine erheblich zu niedrige Schlussrechnung aus, so kann sich der Kunde nicht darauf verlassen, dass der Lieferant diesen Irrtum auch später nicht korrigieren wird. Sind die für derartige Forderungen üblichen drei Jahre Verjährungszeit noch nicht um, so muss die Nachzahlung erfüllt werden. (AmG München, 264 C 3597/17)

(bü)
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