WOHNEN & RECHT

Mietrecht Das Amtsgericht Dortmund hat einer vermeintlichen Regel im Mietrecht widersprochen, wonach der Vermieter nach dem Auszug von Mietern spätestens sechs Monate danach die Kaution zurückzuzahlen habe: Mit der Rückgabe der Wohnung sei der Kautionsrückzahlungsanspruch "zwar erfüllbar", aber noch nicht "fällig".

Deshalb durfte der Vermieter hier die Mietkaution so lange zurückbehalten, wie er "Ansprüche aus Neben- und Betriebskostenabrechnungen aus den beiden vorangegangenen Jahren noch nicht beziffern konnte". (AmG Dortmund, 425 C 5350/17)

Modernisierung Will der Vermieter einer Wohnung dort einen zweiten Balkon anbringen, so kann er das nicht gegen den Willen des Mieters über den Weg "Modernisierungsmaßnahme" durchsetzen. Das Landgericht Berlin betonte, dass es durch einen zweiten Balkon zu einer Wohnwertverbesserung kommen müsse. Das sei hier nicht gegeben gewesen (Hinterhof, Schatten). (LG Berlin, 65 S 193/15)

(bü)
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