WOHNEN & RECHT

Modernisierung Mieter sind verpflichtet, vom Vermieter gewollte Modernisierungsmaßnahmen zu akzeptieren, wenn sie den Wohnwert steigern. Das gilt auch, wenn der Mieter berufstätig ist und nicht möchte, dass Handwerker etwa drei Wochen lang Zugang zu seiner Wohnung haben, um einen Balkon anzubauen. Laut dem Landgericht Berlin überwiege in diesem Fall das Positive an dem Vorhaben. (LG Berlin, 65 S 108/16)

Modernisierung Mieter sind verpflichtet, vom Vermieter gewollte Modernisierungsmaßnahmen zu akzeptieren, wenn sie den Wohnwert steigern. Das gilt auch, wenn der Mieter berufstätig ist und nicht möchte, dass Handwerker etwa drei Wochen lang Zugang zu seiner Wohnung haben, um einen Balkon anzubauen. Laut dem Landgericht Berlin überwiege in diesem Fall das Positive an dem Vorhaben. (LG Berlin, 65 S 108/16)

Unfall Fallen Äste von einem umgestürzten Baum einer privaten Grundstücksbesitzerin herab und beschädigen einen darunter abgestellten Pkw, so muss die Eigentümerin keinen Schadenersatz für das Auto zahlen, wenn ihr eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgewiesen werden kann. Dass der Baum durch einen Sturm zwei Tage zuvor beschädigt worden sei, worauf die Eigentümerin jedoch nichts unternommen habe, konnte nicht abschließend bewiesen werden, urteilte das Amtsgericht München in seinem Urteil. (AmG München, 233 C 16357/14)

(bü)
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