WOHNEN & RECHT

Zutritt Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter unter Umständen dem Vermieter Zutritt zur Wohnung gewähren müssen. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Vermieter einen konkreten, sachlichen Grund und er sich rechtzeitig angekündigt hat. Verweigert der Mieter dann den Zutritt, so verletzt er seine Pflichten. Allerdings darf er deswegen nicht direkt die fristlose Kündigung erhalten. Das vor allem dann nicht, wenn er schon sehr lange in der Wohnung wohnt. In dem konkreten Fall beabsichtigte ein Vermieter, das Badezimmer einer Mieterin zu sanieren.

(bü)
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