WOHNEN & RECHT

Telefon Das Landgericht Essen hat entschieden, dass ein defektes Telefonkabel in einer Mietwohnung vom Vermieter schnellstens zu reparieren ist. Sorgt ein solches Kabel dafür, dass eine Mieterin 14 Monate lang weder über das Festnetz telefonieren noch das Internet nutzen kann, so darf sie für diese Zeit zehn Prozent der Miete einbehalten. Tatsächlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, dass der Mieter über das Festnetz telefonieren sowie das Internet nutzen kann. (LG Essen, 10 S 43/16)

(bü)
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