WOHNEN & RECHT

Eigenbedarf Kündigt ein Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarf, so muss er im Zweifel nachweisen, dass diese Aussage "den Schluss auf seine Nutzungsaussage rechtfertigt". Gibt der Vermieter an, in der Wohnung einen "Buchhaltungsservice" betreiben zu wollen, so handelt es sich offenkundig um eine Scheinbegründung; dies dann, wenn die Wohnung nur 34 Quadratmeter groß ist und darin ein "Service" stattfinden soll, der aufgrund der Größe keinen Kundenkontakt ermöglicht. (LG Berlin, 63 S 87/13)

(bü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort