WOHNEN & RECHT

Stellplatz Ein einzelner Eigentümer kann es nicht durchsetzen, dass in der Tiefgarage der Wohnungseigentumsanlage an seinem Pkw-Stellplatz eine Elektroladestation installiert wird, wenn die Eigentümerversammlung dem nicht zustimmt. Dies nicht einmal dann, wenn er bereit ist, die Kosten für die Herstellung einer Stromzuleitung vom Hausverteiler zur Ladestation alleine zu tragen. (LG München I, 36 S 2041/15)

(bü)
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