Spionage-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat erlassen
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WOHNEN & RECHT

Gewerbe Vermieter gewerblicher Immobilien können von ihren Mietern nicht durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung verlangen, dass diese über "ausreichende Versicherungen" verfügen "und deren Fortbestand nachweisen müssen", weil sie dadurch unangemessen benachteiligt werden. Maßgebend ist laut Oberlandesgericht Düsseldorf, dass im Mietvertrag angegeben ist, welche Versicherungen erwartet werden und in welcher Höhe man diese unterhalten muss. (OLG Düsseldorf, 24 U 25/16)

Gewerbe Vermieter gewerblicher Immobilien können von ihren Mietern nicht durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung verlangen, dass diese über "ausreichende Versicherungen" verfügen "und deren Fortbestand nachweisen müssen", weil sie dadurch unangemessen benachteiligt werden. Maßgebend ist laut Oberlandesgericht Düsseldorf, dass im Mietvertrag angegeben ist, welche Versicherungen erwartet werden und in welcher Höhe man diese unterhalten muss. (OLG Düsseldorf, 24 U 25/16)

Mieterhöhung Legt ein Vermieter die Höhe der Miete (neu) fest, so kann er für den im Haus befindlichen Aufzug das entsprechende Sondermerkmal mieterhöhend auch für diejenigen Mieter ansetzen, die im Parterre wohnen und den Aufzug nicht nutzen. Für den Ansatz dieses Sondermerkmals wird nicht zwischen Wohnetagen oder der Benutzbarkeit des Aufzugs unterschieden. Das bedeutet: Es kommt nicht darauf an, ob die von der Mieterhöhung betroffene Wohnung davon profitiert. (LG Berlin, 18 S 73/16)

(bü)
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