WOHNEN & RECHT

Kamera Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass allein die Installation einer Videokamera auf einem Grundstück die "konkrete Gefahr" bringe, dass das Nachbargrundstück ebenfalls in den Fokus geraten könnte. Daher dürfe vom Nachbarn, der plant, eine Kamera zu installieren, vorbeugend eine Unterlassungserklärung verlangt werden. Andererseits hat der "möglicherweise überwachte Bewohner" nicht die Pflicht, zu beweisen, dass er tatsächlich "rechtswidrig" gefilmt wird. (OLG Köln, 21 U 22/08)

Kamera Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass allein die Installation einer Videokamera auf einem Grundstück die "konkrete Gefahr" bringe, dass das Nachbargrundstück ebenfalls in den Fokus geraten könnte. Daher dürfe vom Nachbarn, der plant, eine Kamera zu installieren, vorbeugend eine Unterlassungserklärung verlangt werden. Andererseits hat der "möglicherweise überwachte Bewohner" nicht die Pflicht, zu beweisen, dass er tatsächlich "rechtswidrig" gefilmt wird. (OLG Köln, 21 U 22/08)

Garten Mieter dürfen in einem mitgemieteten Garten ein Spielhaus für den Sohn aufstellen. Ein solches "Haus" gehört zur vertragsgemäßen Nutzung und sei nicht vertragswidrig, so das Amtsgericht Flensburg. Das gelte insbesondere dann, wenn der Mietvertrag dazu kein Verbot ausspricht. Die bauliche Veränderung des Gartens sei hinzunehmen, wenn das "objektiv Erträgliche" nicht überschritten werde und die Umgestaltung nach Mietvertragsende wieder spurlos beseitigt werden könne. (AmG Flensburg, 69 C 41/15)

(bü)
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