Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Todesfall Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Verwandten eines Mieters, der gestorben ist, den Vermieter über den Todesfall informieren müssen. Das gelte auch dann, wenn sie selbst in der Mietwohnung leben. Verschweigen sie stattdessen den Tod monatelang, so darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen. "Ein derartiges Verhalten ist in nicht hinnehmbarer Weise vertragswidrig", so das Gericht, das der Räumungsklage des Vermieters stattgab. (AmG München, 432 C 9516/16)

Todesfall Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Verwandten eines Mieters, der gestorben ist, den Vermieter über den Todesfall informieren müssen. Das gelte auch dann, wenn sie selbst in der Mietwohnung leben. Verschweigen sie stattdessen den Tod monatelang, so darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen. "Ein derartiges Verhalten ist in nicht hinnehmbarer Weise vertragswidrig", so das Gericht, das der Räumungsklage des Vermieters stattgab. (AmG München, 432 C 9516/16)

Mietzahlung Bezahlt eine Mieterin fünf Monate hintereinander die Miete verspätet, so kann das ein Kündigungsgrund sein. Der Vermieter sollte bei seiner Entscheidung aber das Gesamtbild im Auge behalten - was er im entschiedenen Fall nicht getan hatte. Die Frau wohnte nämlich schon seit zwölf Jahren in einer seiner Wohnungen, und die Verspätungen hielten sich mit jeweils ein paar Tagen in Grenzen. Das hätte der Vermieter bei berücksichtigen müssen, entschied das Gericht. (LG Berlin, 67 S 329/16)

(bü)
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