Steuerbonus nach dem Umzug

Baumaßnahmen im neuen Eigenheim lassen sich steuerlich absetzen.

Bauherren, die kurz nach dem Umzug in ihr neugebautes Eigenheim noch Baumaßnahmen vom Handwerker durchführen lassen, sollten diese Lohnkosten bei der Einkommensteuererklärung absetzen. "Damit lassen sich womöglich pro Jahr bis zu 1200 Euro Einkommensteuern sparen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass es sich um eine Baumaßnahme in einem bereits bestehenden Haushalt handelt.

Werden Haus oder Wohnung neu errichtet, so gibt es die Steuerermäßigung nicht, so die Grundregel. Wie zu verfahren ist, wenn die Bauherren ihren Neubau bereits bezogen haben - der Haushalt also besteht - und in den Folgemonaten noch Baumaßnahmen durchgeführt werden, ist momentan umstritten. Dazu ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, von dem auch andere Bauherren profitieren können (Az.: VI R 53/17).

Verweigert das Finanzamt den Steuerbonus, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Zur Begründung sollte der Steuerzahler auf das laufende Gerichtsverfahren verweisen.

(tmn)
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