Wohnen & Recht Mietpreisbremse und Modernisierung

Mietpreisbremse Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Streitigkeiten wegen möglicherweise überhöhter Mietforderung im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse nicht vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden können.

Mietpreisbremse Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Streitigkeiten wegen möglicherweise überhöhter Mietforderung im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse nicht vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden können.

"Um Rechtsschutz für Streitigkeiten dieser Art sei vorrangig vor den Zivilgerichten nachzusuchen. Dort könne die Vermieterin sowohl eine vertraglich vereinbarte Miete aktiv selbst einklagen als sich auch gegenüber Klagen wegen einer zu hohen Miete oder der Herausgabe von Mietzahlungen von Seiten ihrer Mieter zur Wehr setzen", heißt es in dem Urteil. (VwG Berlin, 4 K 103/16)

Modernisierung Will ein Vermieter seine Mietwohnungen dadurch "modernisieren", dass unter anderem neue Räume entstehen (unter anderem sollten Wohnräume und Bäder anders zugeschnitten werden), so brauchen die Mieter dem nicht zuzustimmen, zumal wenn dadurch die Kaltmiete von 463 auf 2150 Euro pro Monat steigen soll. (BGH, VIII ZR 28/17)

(bü)
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