Wohnen & Recht Kündigung und Eigenbedarf

Kündigung Überweist ein Jobcenter für einen Langzeitarbeitslosen die Miete zu spät, so kann das zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen, obwohl der Arbeitslose keinen Einfluss auf die Überweisungen durch das Jobcenter hat.

Kündigung Überweist ein Jobcenter für einen Langzeitarbeitslosen die Miete zu spät, so kann das zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen, obwohl der Arbeitslose keinen Einfluss auf die Überweisungen durch das Jobcenter hat.

Die häufigen Verspätungen führen aber nur dann zum Aus, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass er auf regelmäßige Zahlungen angewiesen ist. (BGH, VIII ZR 173/15)

Eigenbedarf Kündigt ein Vermieter eine Parterrewohnung wegen Eigenbedarfs, weil seine im vierten Stock lebende Tochter aus gesundheitlichen Gründen darin einziehen soll, so muss er dem betroffenen Mieter an sich eine andere im Haus frei werdende Wohnung anbieten.

Handelt es sich dabei jedoch allein um die von der Tochter bewohnten Räume, so braucht er dafür das Angebot nicht zu unterbreiten, weil es sonst zu einem - praktisch kaum möglichen - "fliegenden Wohnungswechsel" kommen müsste, entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil. (BGH, VIII ZR 284/16)

(bü)
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