Keine Vorgaben für den Garten

Vermieter dürfen keine Vorschriften zur Pflege oder Gestaltung machen.

In Mehrfamilienhäusern ist ein Garten nur mitvermietet, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall dürfen Mieter den Garten dann aber grundsätzlich so nutzen, wie sie wollen, erklärt der Mieterverein München.

Sie können also zum Beispiel ein Gemüsebeet anlegen, Blumen oder Sträucher pflanzen, Planschbecken, Sandkasten oder eine Schaukel aufstellen. Wichtig zu beachten: Der Vermieter kann am Ende des Mietverhältnisses verlangen, dass Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden.

Im Mietvertrag kann auch vereinbart werden, dass Mieter für die Pflege des Gartens zuständig sind. Der Vermieter darf aber nicht bestimmen, wie die Gartenpflege konkret auszusehen hat. Vorgaben zum Beispiel, wie oft der Rasen gemäht werden muss, sind unzulässig. Wichtig dabei: An Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20 Uhr und 7 Uhr dürfen in Wohngebieten Rasenmäher, Heckenscheren und Vertikutierer nicht benutzt werden. Geräte wie Laubbläser, Rasentrimmer oder Graskantenschneider dürfen auch werktags nur zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden, informiert der Mieterverein München.

(tmn)
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