Kolumne Wohnen im Außenbereich

Wer außerorts auf der grünen Wiese oder am Waldesrand wohnen möchte, bekommt regelmäßig Schwierigkeiten mit der Baugenehmigung. Bauen im sogenannten Außenbereich gilt von Gesetzes wegen grundsätzlich als unzulässig.

Gerhard Fries ist Partner der Sozietät Krömer | Steger | Westhoff, Düsseldorf.

Gerhard Fries ist Partner der Sozietät Krömer | Steger | Westhoff, Düsseldorf.

Foto: Krömer, Steger, Westhoff
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