Kolumne Ungerecht und bürokratisch

Trotz großer Bedenken vieler Fachverbände hat die Bundesregierung Ende 2022 das Gesetz zur Entlastung der Mieter von den CO2-Kosten auf den Weg gebracht, die sie selbst durch die Beheizung ihrer Wohnungen erzeugt haben.

Innenstadt-Beilage

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Foto: Alois Müller

Das hört sich aus Mietersicht toll an, belastet einseitig aber nur Eigentümer, da diese nicht von den CO2-Kosten entlastet werden. Das Gesetzeswerk ist extrem bürokratisch und führt so zu deutlichem Mehraufwand. Bei der Berechnung der Erstattung sind nicht nur der Verbrauch, sondern auch die eingesetzten Brennstoffe und deren spezifischer CO2-Ausstoß zu berücksichtigen. Der Erstattungsanteil der CO2-Kosten ist in neun Stufen von null Prozent und 95 Prozent unterteilt. Je mehr Heizenergie Mieter verbrauchen, desto höher ist auch die Erstattung. Es bestimmen jedoch nicht nur Heizsystem und Dämmung, wie viel CO2 entsteht, sondern vor allem die Mieter durch ihr Heizverhalten. Unökologisch heizende Mieter werden so stärker entlastet als die Sparsamen. Die jetzige Energiekrise zeigt aber, dass allein durch die Anpassung Verbrauchsverhaltens leicht 20 Prozent Energie eingespart werden kann. Selbst wenn also Vermieter massenhaft in ihre Mietobjekte investieren, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, werden sie weiterhin CO2-Kostenerstattungen leisten müssen. Sogar in der zweitgeringsten Stufe muss noch immer eine Erstattung erfolgen. Hier wird deutlich, dass es sich bei dem Instrument nicht um ein Anreizsystem zur Anpassung des Gebäudebestandes, sondern allein um ein Entlastungssystem für Mieter handelt.

Dr. Werner Fliescher

Der Autor ist Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf.

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