Kolumne Auf welcher Seite steht der Makler?

Meistens beauftragt der Verkäufer den Makler mit der Käufersuche. Ein Maklervertrag wird geschlossen und eine Provision vereinbart. Doch der Makler steht mitunter „zwischen den Stühlen“.

 Geschäftsführender Gesellschafter ASSVOR GmbH Immobilien

Geschäftsführender Gesellschafter ASSVOR GmbH Immobilien

Foto: x/HAROC MARCARD

Üblich ist eine Klausel, dass der Makler auch provisionspflichtig für die andere Seite (Käufer) tätig werden darf. Das ist grundsätzlich auch in Ordnung.  In der Immobilienanzeige erfolgt später der Hinweis auf eine Käufercourtage. Ein Indiz dafür, dass der Makler auch für den Käufer tätig wird.  Allerdings ist den Beteiligten, insbesondere den Verkäufern, oft nicht bewusst, dass der Makler in dieser Konstellation zwischen Verkäufer und Käufer neutral agieren muss, schließlich hat er mit beiden Seiten einen Maklervertrag geschlossen und bekommt später von beiden Parteien seinen Maklerlohn.  Das Problem: Der Verkäufer möchte einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen und erwartet, dass der Makler alle zielführenden Verkaufstaktiken anwendet. Der Käufer hingegen versucht, den Kaufpreis möglichst klein zu halten und motiviert den Makler, auf den Verkäufer einzuwirken. Wem also gerecht werden? Agiert der Makler nachweislich gegen eine Partei, kann er seinen Provisionsanspruch verlieren. Verkäufer sollten daher das Thema Interessenvertretung und Provision offen mit ihrem Makler diskutieren. Es spricht nichts gegen eine beidseitige Interessenvertretung, wenn diese gewollt und klar kommuniziert wird.  Was viele nicht wissen: Auch bei einer einseitigen Interessenvertretung des Maklers nur für den Verkäufer ist eine hälftige Provisionsübernahme im Kaufvertrag durch den Käufer möglich.

Marcus Krüll

Der Autor ist Geschäftsführer

der Assvor GmbH.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort