Heizperiode startet am 1. Oktober So heizt man richtig – was Mieter beachten sollten

Düsseldorf · Am 1. Oktober beginnt die Heizperiode. Dann fragen sich viele Menschen, wie sie in ihrer Mietwohnung die Heizkosten senken können. Wie das geht und was Mieter und Vermieter ansonsten noch beachten sollten.

Leichte Verringerung der Temperatur hilft schon beim Sparen.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Am vergangenen Wochenende hat nach dem meteorologischen Beginn am 1. September auch kalendarisch der Herbst begonnen. Für kommende Woche sind vielfach um 15 Grad Celsius vorausgesagt. Da schaltet die eine oder der andere auch mal die Heizung an – wenn das nicht sogar schon passiert ist. Am 1. Oktober beginnt die Heizperiode, und viele fragen sich: Wie kann ich beim Heizen sparen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Wie spart man Heizkosten?

Zu den wichtigsten Regeln gehören beispielsweise: richtig lüften, auf die persönliche Wohlfühl-Temperatur achten, die Heizung nie komplett abdrehen.

Wie lüftet man richtig?

Wer die Fenster den ganzen Tag in Kippstellung geöffnet lässt und glaubt, so würde er richtig lüften, der irrt. Denn das sorgt zwar für frische Luft, aber gleichzeitig kühlen die Wände aus, und es ist aufwendiger und kostspieliger, das Zimmer wieder warm zu bekommen. Besser ist: Lüften mit Durchzug, also beispielsweise, indem man gegenüberliegende Fenster oder Türen öffnet. Und: mindestens einmal am Tag lüften, damit nicht durch zu viel Feuchtigkeit Schimmel entsteht. Zehn bis 15 Minuten reichen aus. Wenn es friert, auch drei bis fünf Minuten.

Wie erreicht man die richtige Temperatur?

Wer sparen will, dem sei gesagt: Ein Grad weniger beispielsweise bedeutet nach Expertenmeinung, dass man sechs Prozent weniger Energie verbraucht. Auch die Möbelstellung kann ein Argument sein. Wenn der Heizkörper beispielsweise hinter einer Couch liegt, geht zu wenig Wärme in den Raum. Wer die Heizung deshalb höher drehen muss, gibt unter Umständen unnötig Geld aus. Genauso wie in dem Fall, dass der Heizkörper nicht entlüftet ist. Dann bleibt es nämlich kalt, obwohl die Heizung auf Hochtouren läuft. Auch smarte Thermostate helfen, weil sie die Temperatur automatisch regeln.

Warum nicht die Heizung abschalten?

Erstens, weil die Rohre dann im Winter einfrieren können, zweitens, weil Schimmel entstehen kann, drittens wegen möglicher Einsparungen. „Es ist nicht sinnvoll, die Heizung komplett auf- und abzudrehen. Wer stattdessen durchgehend gleichmäßig heizt, heizt wirtschaftlicher. Der Energiebedarf ist dann erheblich geringer“, erklärt die Bundesregierung. Begründung: Komplettes Abdrehen kühle vor allem in unsanierten Häusern die Räume unnötig aus. Besser sei es, die Heizung durchgehend – also auch bei Abwesenheit – auf einer niedrigen Stufe zu halten.

Was passiert, wenn man trotzdem aufs Heizen verzichtet?

Dann muss der Mieter die Kosten dafür tragen, dass Schimmel in der Wohnung beseitigt wird oder sonstige Reparaturkosten an der Heizung anfallen.

Bis wann dauert die Heizperiode?

Die sieben Monate vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres gelten als üblicher Zeitraum. Vermieter und Hausverwalter halten sich in der Regel auch an diesen Zeitraum. Natürlich kann es auch im September schon oder im Mai noch so kalt sein, dass die Heizung angeschaltet wird, aber das ist die große Ausnahme.

Müssen Vermieter nur in dieser Zeit heizen?

Das kommt auf die jeweiligen Temperaturen an. Während der Heizperiode gehören eine funktionsfähige Heizung und Mindesttemperaturen zu den Punkten, die der Vermieter sicherstellen muss, damit man von einer gebrauchsfähigen Wohnung sprechen kann. „Aber auch außerhalb der Heizperiode müssen Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen. Wann genau, ist gesetzlich nicht festgelegt“, schreibt der Verein Wohnen im Eigentum. In der Rechtsprechung orientierten sich manche Gerichte an der Außentemperatur. Wenn diese drei Tage lang unter zwölf Grad Celsius liege, müsse geheizt werden, so der Verein mit Verweis beispielsweise auf ein Urteil des Amtsgerichts Uelzen (Aktenzeichen 4a C 272/86, WM 86, 212).

Welche Temperatur muss sein?

„Vermieter sollten wissen, dass Mieter laut Rechtsprechung während der Heizperiode tagsüber einen Anspruch auf eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad in ihren Wohnungen haben. Nachts zwischen 0 und 6 Uhr sind in der Regel 18 Grad ausreichend“, so der Verein. Die 18 Grad gelten vor allem fürs Schlafzimmer, wo höhere Temperaturen auch einen gesunden Schlaf beeinträchtigen können.

Und wenn es zu kalt ist oder die Heizung ausfällt?

Dann kann der Mieter die Miete kürzen. Um wie viel, ist nicht gesetzlich geregelt, aber auch hier gibt es Rechtsprechung. Die ist allerdings so uneinheitlich, dass zwischen zehn Prozent Mietminderung und Nicht-Zahlung der kompletten Miete alles möglich ist – je nachdem, ob die Heizung nicht richtig funktioniert, oder ob sie komplett ausfällt. Es kommt wie so oft auf den Einzelfall an.

Dürfen Vermieter nachts die Heizung absenken?

Ja, dürfen sie. Es braucht dafür aber in einer Wohneigentumsgemeinschaft einen einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer.