Bausparen für das eigene Heim Für wen ist ein Bausparvertrag geeignet?

Düsseldorf · Mit einem Bausparvertrag können Bausparer Darlehensverträge zu günstigen Konditionen abschließen, um ein Haus zu bauen oder das Eigenheim zu modernisieren.

Bausparen für das eigene Heim: Für wen ist ein Bausparvertrag geeignet?
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Ein Bausparvertrag, so wird geworben, ist besonders für junge Familien ohne Eigenkapital geeignet. Durch das regelmäßige Ansparen eines geringen monatlichen Betrags erhalten sie, sobald das vereinbarte Bausparguthaben erreicht ist, das Recht für ein Bauspardarlehen mit sehr guten Konditionen. Einer Bausparkasse ist es möglich, konstante Konditionen über die gesamte Laufzeit anzubieten. Jedoch ist das Bausparen nicht nur für diejenigen geeignet, die vom Eigenheim träumen. Auch Hausbesitzer können einen Bausparvertrag abschließen, um Projekte an ihrem Haus zu finanzieren. So ist es beispielsweise üblich, die Finanzierung von Renovierungen über ein Bauspardarlehen abzuwickeln.

Bausparen - auch für Mieter möglich

Bausparverträge sind also sowohl für Hausbesitzer, als auch für Personen mit dem Ziel "Eigenheim" geeignet. Eine weitere Gruppe, für die das Bausparen ebenfalls möglich ist, sind Mieter, die kein Wohneigentum anstreben. Nicht der Bau einer Immobilie ist die ausschließliche Voraussetzung für die Verwendung des Geldes, sondern dass das geliehene Geld nur "wohnwirtschaftlich" eingesetzt werden darf. Dies bedeutet, dass die Sparer das Geld aus dem Sparvertrag nachweislich entweder für die Schaffung von Wohneigentum oder für Modernisierungs- bzw. Renovierungsarbeiten verwenden dürfen. Dies gilt ebenso für Mieter wie für Eigenheimbesitzer.

Zweckgebundenheit gilt nur für Darlehensbetrag

Damit das Geld tatsächlich wohnwirtschaftlich verwendet wird, muss der Sparer dies bei seiner Bausparkasse nachweisen. Insbesondere bei Renovierungen kann es vorkommen, dass der Bausparberater erst überzeugt werden muss. Damit es zu keinen Verzögerungen kommt, sollte der Bausparer alle notwendigen Rechnungen aufbewahren und sie nach Fertigstellung der Arbeiten bei seinem Berater einreichen. Die zweckgebundene Verwendung des Bausparvertrags gilt übrigens nur für den Darlehensbetrag. Das Geld, das der Bausparer selbst eingezahlt und somit über mehrere Jahre angespart hat, darf frei verwendet werden, z. B. für einen Urlaub oder für ein neues Auto.

(EW)
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