Erste Energieausweise laufen ab

Mitte des Jahres werden sie für ältere Gebäude ungültig. Bußgeld droht.

Eigentümer von Immobilien müssen bei Verkauf oder Vermietung in der Regel einen Energieausweis vorlegen. Das Problem: Die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude werden Mitte des Jahres ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden. Haben Eigentümer keinen gültigen Energieausweis, drohen hohe Bußgelder. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest" (5/2018) hin.

Ausgestellt werden dürfen die Ausweise nur von Fachleuten, zum Beispiel Architekten, Energieberatern, Ingenieuren oder Wärmemessdiensten. Zwei Varianten gibt es: Der Verbrauchsausweis nennt den Energieverbrauch auf Basis der vergangenen 36 Monate, bereinigt um Wettereinflüsse. Beim Bedarfsausweis erfasst der Experte den Zustand von Gebäude und Heizung und berechnet den Energiebedarf. Welche Variante für ein Gebäude erstellt werden muss, hängt ab vom Baujahr, der Anzahl der Wohnungen und dem energetischen Zustand.

Eigentümer müssen aber nicht sofort tätig werden. Einen neuen Energieausweis brauchen sie nur, wenn sie ihr Gebäude verkaufen oder, ganz oder teilweise, neu vermieten.

(tmn)
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