Energielabel für Heizungen

Heizgeräte und Speicher werden in Effizienzklassen eingeordnet.

Neue Heizungen müssen ab September ein Energielabel tragen. Das kennt man bislang von Kühlschränken und Waschmaschinen. An Heizungen wird das Etikett dem Verbraucher Informationen geben, wie energieeffizient die Anlage und ihre Komponenten sind. Gute Anlagen tragen die Klasse A++, die schlechteste Klasse ist G. 2019 wird die Klasse A+++ ergänzt, G entfällt.

Die Klassen A bis G decken laut dem Programm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab. Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmepumpen und Anlagen für andere erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie oder Biogas schaffen es in den Spitzenbereich A+ und A++. Biomasse-Heizungen wie Holzhackschnitzel-Anlagen und andere Feststoffgeräte müssen noch kein Etikett tragen. Das soll erst später folgen.

Für Heizgerät und Speicher ist jeweils ein Effizienzlabel vorgesehen, Solaranlagen bekommen aber kein eigenes. Daneben sei die Kennzeichnung nur bei einer Heizleistung des Wärmeerzeugers von bis zu 70 Kilowatt vorgesehen. Sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser benötigen zehn bis 15 Kilowatt Wärmeleistung. Allerdings können die Betriebskosten nicht allein dadurch ermittelt werden, denn auch die Dämmung spielt eine Rolle.

(tmn)
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