Dauergäste sind ein Problem

Bleibt der Besuch zu lange, kann der Vermieter den Mieter abmahnen.

Mieter können jederzeit Gäste bei sich aufnehmen. Der Vermieter hat dabei kein Mitspracherecht. Doch wie lange ist ein Gast ein Gast? Oder anders gefragt: Ab wann beginnt ein Untermietverhältnis? Klare Regeln dafür gibt es nicht. "Ab einer Zeit von acht Wochen dürfte der Gästestatus aber problematisch werden", sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Dabei ist es egal, ob der Besucher Geld zahlt oder kostenfrei wohnt. "Maßgeblich ist, dass die Wohnung von Dritten mitgenutzt wird."

Wird ein Besucher zum Dauergast, kann der Vermieter den Mieter abmahnen. Wer den Besucher danach immer noch beherbergt, muss mit einer Kündigung rechnen. Ausgenommen sind nahe Angehörige wie Kinder und Eltern. Hier gilt aber: Die Wohnung darf nicht überbelegt werden.

Lässt man bei sich vorübergehend eine andere Person wohnen, zum Beispiel weil man auf eine längere Reise geht, kann der Vermieter nichts dagegen sagen. "Aus Schutz vor Einbrechern oder um die Wohnung im Winter beheizt zu halten, ist das legitim", sagt Chychla. Dennoch spielen Mieter dann besser mit offenen Karten und informieren ihren Vermieter über die Zwischenlösung.

(tmn)
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