Absicherung für Unverheiratete

Der Erbvertrag regelt nach dem Tod Rechte des Partners an der Immobilie.

Wenn unverheiratete Paare ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen, müssen sie auch an den möglichen Tod eines Partners denken. Denn gibt es kein Testament oder einen Erbvertrag, kann der Hinterbliebene Anteile des Eigenheims verlieren.

Es gilt die gesetzliche Erbfolge, die gemeinsame Kinder oder Kinder des Partners oder die Eltern des Verstorbenen bevorzugt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin. Aber selbst bei einem Testament und Erbvertrag muss das Paar sich vorbereiten - und etwas ansparen. Denn durch die Dokumente setzen sich die Partner zwar gegenseitig als Erben ein, es gelten aber etwa bei der Erbschaftssteuer nicht die gleichen Rechte wie für Verheiratete. Der Freibetrag ist geringer und liegt bei 20.000 Euro. Vom verbleibenden Verkehrswert des Immobilienanteils kassiert das Finanzamt in der Regel 30 Prozent. Und Angehörige können noch auf ihren jeweiligen Pflichtteil des Erbes bestehen.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherungen ist hier eine Option, die die Partner auf den Tod des jeweilig anderen abschließen. Tritt der Fall ein, bekommt der Hinterbliebene Geld, mit dem er die Verwandten auszahlen und die Erbschaftssteuer begleichen kann.

(tmn)
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