Winterquartier für Saison-Fahrzeuge

Autos und Motorräder mit Saisonkennzeichen dürfen nicht einfach auf der Straße überwintern. Öffentliche Parkplätze sind ebenfalls tabu, solange ein Fahrzeug durch die Saisonbeschränkung abgemeldet ist.

Daran erinnert Wolfgang Partz vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Saisonkennzeichen sind vor allem bei Haltern von Cabrios, Oldtimern und Motorrädern beliebt. Öffentliches Parken mit abgelaufenem Saisonkennzeichen zieht neben einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg die Kosten fürs Abschleppen nach sich.

(DPA-TMN)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort