Was ist während der WM erlaubt?

Für viele Fußballfansgehört es zur Weltmeisterschaft dazu, das Auto zu schmücken und nach einem gewonnenen Spiel durch die Innenstadt zu fahren.

Fangesänge, Freudentänze und Fremde, die sich weinend in den Armen liegen. Neben solchen Szenen auf den Fanmeilen und in den Stadien erwarten Experten für die Fußball-WM im Juni und Juli auch auf den deutschen Straßen wieder einen Ausnahmezustand. Doch nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt.

Weit verbreitet ist Autoschmuck. Klassiker sind der sogenannte Car-Bikini, ein Überzieher in den Landesfarben für den Seitenspiegel, und Fähnchen für die Seitenfenster. "Beides ist erst einmal unproblematisch und erlaubt", erklärt Michael Siefener, Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. "Allerdings darf der Fahrer nicht behindert werden." Die Fahne darf etwa den Blick aus dem Seitenfenster nicht versperren.

Rainer Camen vom TÜV Nord nennt einen weiteren Aspekt: "Die Fähnchen sind häufig billig gemacht und knicken oftmals ab." Der Autofahrer hafte, wenn durch Abbrechen oder falsche Befestigung Schäden an anderen Fahrzeugen entstehen. Daher rät Camen: "Spätestens vor einer Fahrt auf der Autobahn sollte der Fan-Schmuck demontiert werden. Die Fahnen sind nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt." Darüber hinaus verursachen sie eine Sicherheitslücke. "Wer sich eine Fahne in die Scheibe klemmt, erleichtert Langfingern die Arbeit, denn der entstandene Spalt ist für sie eine Einladung", so der TÜV-Experte. Der Autoversicherer könne in einem solchen Fall die Regulierung des Schadens sogar verweigern. Im Hinblick auf die Überzieher für die Seitenspiegel sollte man beachten, dass es mittlerweile zahlreiche Fahrzeuge gibt, an denen die Blinkleuchten im Spiegel integriert sind. Diese dürfen die Überzieher nicht verdecken.

Daneben gibt es weiteren kreativen Schmuck für Fans: halbtransparente Folien für die Heckscheibe oder Radkappen, Nummernschildhalter im Nationalitäten-Look oder selbst gebastelte Auf- und Anbauten. Manch einer lackiert gar sein komplettes Fahrzeug in den Landesfarben.

Auch hier gilt: Es ist erlaubt, solange niemand gefährdet oder behindert wird. Rechtsanwalt Michael Burmann vom Deutschen Anwaltverein verweist in diesem Zusammenhang auf den Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es: "Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt." Wer verunsichert ist, ob sein Fahrzeug optisch und technisch den Anforderungen der Gesetze noch genügt, dem empfiehlt Michael Siefener, vorher bei der Polizei oder beim TÜV nachzufragen.

Wie ist es mit den hupenden Autokarawanen, die sich nach einem erfolgreichen Spiel durch die Innenstädte ziehen? Autokorsos müssen eigentlich angemeldet werden, erklärt Siefener. "In der Realität finden sie aber immer spontan statt." Die Polizei dürfe dann aus der Situation heraus entscheiden, ob sie den Korso zulässt oder unterbindet. Dieses Opportunitätsprinzip gilt ebenso für das Hupen, das eigentlich nur in Gefahrensituationen erlaubt ist, aber während der WM zum Ausdruck der Freude wird. Hier muss die Polizei zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und der Fanfreude abwägen. "Die Polizei kann, muss aber nicht einschreiten. Sie kann auch mal Fünfe gerade sein lassen", erklärt Burmann.

Weniger Spaß versteht die Polizei aber, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist der Fall, wenn jemand glaubt, es gehöre zum Feiern eines Sieges dazu, auf dem Dach oder der Motorhaube des Autos mitfahren zu wollen. Auch kann es sehr gefährlich werden, wenn man sich übermütig aus dem Fenster lehnt. Michael Siefener sind schlimme Unfälle bekannt, bei denen Personen durch das Herauslehnen Bekanntschaft mit dem Gegenverkehr machen mussten oder auf den Bordstein gefallen sind.

Grundsätzlich gilt: Wer zur WM sicher und legal unterwegs sein möchte, der sollte sein Fahrzeug nur so ausstatten und fahren, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet. "Die Straßenverkehrsordnung ist schließlich nicht außer Kraft gesetzt. Eine rote Ampel bleibt eine rote Ampel", sagt Siefener. Das gelte auch für Alkohol am Steuer. Selbst nach einem WM-Sieg gilt: Der Fahrer muss immer nüchtern bleiben.

(RP)
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