Mögliches Beweismittel bei Unfällen Was das Urteil zu den Dashcams bedeutet

Karlsruhe · Bei Autounfällen dürfen Dashcams künftig Beweismittel vor Gericht sein. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden. Was das Urteil bedeutet.

Dashcams - Modellübersicht 2018
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Foto: dpa-tmn/dpa, jst uk frk vfd

Die Kraft des Wortes hat an Bedeutung verloren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich festgestellt. Was nicht durch Fotos oder Videos zu belegen ist, hat auch nicht stattgefunden. Das galt bislang für Restaurantbesuche und Skifahrten, nun auch für den Straßenverkehr. Mit der Entscheidung, Autokameras, sogegannte Dashcams, bei Unfällen als Beweismittel zuzulassen, haben die Richter den Zeitgeist getroffen (Az.: VI ZR 233/17). Die wichtigsten Fragen und Antworten.

  • Was sagt das Urteil?

Wenn Bremsspuren, andere Technik oder Zeugenaussagen einen Unfallhergang nicht klären konnten, hatten Gerichte Probleme. Dashcams als Beweismittel in Unfallprozessen waren umstritten. Manche kleinere Gerichte ließen sie zu, andere nicht. Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet derartige Aufnahmen. Karlsruhe hat nun entschieden, dass es auf den Einzelfall ankommt. Grundsätzlich dürfen die Aufnahmen verwertet werden, wenn die Privatsphäre der Gefilmten nicht überwiegt. Das sei, so das Gericht, im öffentlichen Straßenverkehr selten zu erwarten.

Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter sagt: "Das ist eine paradoxe Situation: Man sollte sich eigentlich rechtmäßig verhalten, ist aber besser beraten, wenn man es nicht tut." Man darf Dashcams weiter nicht einsetzen, also den Straßenverkehr permanent filmen. Allerdings kann man damit im Zweifel seine Unschuld belegen. Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom, kritisierte das Urteil als zu unsicher: "Autofahrer brauchen klarere Regelungen, wann Dashcams eingeschaltet werden dürfen."

  • Was zeichnen die Kameras auf?

Sobald eine Dashcam gestartet wird, zeichnet sie das Geschehen vor dem Fahrzeug permanent auf. Abgelegt wird das Video auf einer Speicherkarte. Erst wenn diese voll ist, werden ältere Aufnahmen überschrieben. Passiert ein Unfall oder macht das Auto eine Vollbremsung, wird das von Beschleunigungssensoren registriert, und die Aufnahme wird permanent gespeichert. Eine Möglichkeit, die Regeln des Datenschutzes zu umgehen, wäre, die Aufnahmen bereits nach etwa 30 Sekunden zu überschreiben.

  • Können Autofahrer zum Einsatz der Kameras gezwungen werden?

Nein, denn die Dashcams sind eigentlich verboten. Allerdings kann es passieren, dass Besitzer von Dashcams Aufnahmen offenlegen müssen. "Wenn die Polizei am Unfallort danach fragt, wird man sich dagegen wohl nicht wehren können", glaubt Vetter. Auch im Prozess um Schadenersatz könnte das Gericht verlangen, die Dashcams als Beweismittel offenzulegen. Wer die Kamera also einbaut, muss im Zweifel damit rechnen, dass sie auch gegen ihn verwendet werden kann.

  • Planen Autobauer den serienmäßigen Einbau der Kameras?

Ein Audi-Sprecher verweist darauf, dass mit dem Urteil Bewegung in das Thema kommen könnte: "Sollte die Nachfrage nach fest verbauten Lösungen steigen, wäre ein solches Angebot denkbar." Opel äußerte sich verhalten. "Wir wollen uns zunächst die offizielle Urteilsbegründung genau anschauen und dann die Situation beurteilen, ob die Integration einer Dashcam sinnvoll ist", sagt ein Manager.

  • Wie reagiert die Politik?

Bei der großen Koalition stößt die Entscheidung auf Wohlwollen. "Das BGH-Urteil hat die Umstände des Einzelfalls gewürdigt und ist aus meiner Sicht zu einem vernünftigen und lebensnahen Ergebnis gekommen", sagt Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth. Amtskollegin Eva Högl (SPD) ist ebenfalls zufrieden: "Das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Aufnahmen von Dashcams bei Unfällen im Einzelfall als Beweise im Gerichtsprozess verwendet werden können, begrüße ich ausdrücklich." Digitale Aufnahmen solcher Minikameras würden damit einen wichtigen Beitrag zur Rekonstruktion von Unfällen und damit zur Klärung der Schuldfrage leisten können.

Weil der BGH permanente Aufzeichnungen durch die Dashcams für unzulässig erklärt hat, verwies Högl auch auf den Datenschutz. "In die gleiche Richtung geht die ab dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutzgrundverordnung, die sowohl eine Abwägung der Interessen im Einzelfall vorsieht als auch den Ansatz 'Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen' verfolgt", sagte Högl.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte die Entscheidung: "Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, von Sensoren und Kameras zu jeder Zeit überwacht zu werden." Man stehe am Anfang einer Entwicklung, die darauf zulaufe, das Leben einer permanenten sozialen Kontrolle durch technische Systeme zu unterwerfen.

  • Will die Regierung den Herstellern gesetzliche Vorgaben machen?

Handlungsbedarf sehen die Fachpolitiker bei Union und SPD derzeit nicht. Ob sich aus dem Urteil Konkretisierungsbedarf ergebe, werde man prüfen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, sagte SPD-Fraktionsvize Högl. Auch Habarth gab sich zurückhaltend: "Ich sehe nach dem Urteil des BGH keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wir werden uns die weitere Entwicklung aber genau anschauen", sagte er.

(jd/togr/her/csr)
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