„Section Control“ Deutschlands erstes Streckenradar bei Hannover ist doch rechtmäßig

Lüneburg · Kurz vorm Blitzer bremsen und danach wieder Gas geben, um dem Knöllchen zu entgehen? Mit einem Streckenradar bringt das nichts. Die einzige Anlage dieser Art in Deutschland darf nun wieder eingeschaltet werden.

 Das bundesweit erste Streckenradar (Archivfoto).

Das bundesweit erste Streckenradar (Archivfoto).

Foto: dpa/Holger Hollemann

Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle ist rechtmäßig. Das hat am Mittwoch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden (Az. 12 LC 79/19). Bei dieser Art Radar wird das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle gemessen, sondern auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt. Für das Ermitteln der Durchschnittsgeschwindigkeit werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos unabhängig von ihrem Tempo erfasst und kurzfristig und anonymisiert gespeichert. Ein Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Abschnittskontrolle vorgebracht.

Nach einer Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes gebe es keine wesentlichen Bedenken mehr gegen den Betrieb der Pilotanlage, entschied das OVG. Der 12. Senat hat damit das anders lautende erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover geändert. Eine Revision gegen ihre Entscheidung ließen die Lüneburger Richter nicht zu.

Die zwischenzeitlich abgeschaltete Anlage an der Bundesstraße 6 in der Region Hannover werde bereits am Donnerstag wieder in Betrieb genommen, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Von diesem Zeitpunkt an werde die Bußgeldbehörde Tempoverstöße verfolgen. Ähnliche Anlagen gibt es bereits in Österreich und weiteren Ländern.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagte: „Ich war immer davon überzeugt, dass diese innovative Technik ein echtes Plus für mehr Verkehrssicherheit in ganz Deutschland sein kann. Darum war es mir wichtig, diesen mutigen – wenn auch im Nachhinein nicht immer einfachen – Weg als erstes Bundesland in Deutschland, entsprechend der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, zu gehen.“ Das Expertengremium hatte sich bereits vor Jahren für die Abschnittskontrolle zur Tempomessung ausgesprochen.

Das wesentliche Ziel der Pilotanlage bleibt nach Angaben des Innenministeriums „eine umfängliche und wissenschaftliche Beurteilung zur Wirkung der Anlage auf die Verkehrssicherheit.“ Deshalb solle sie in den kommenden zwölf Monaten möglichst ununterbrochen in Betrieb bleiben.

(hebu/dpa)
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