Verkehrsrecht Mit Hupe gewarnt und trotzdem mitschuldig

Saarbrücken · Ein aktuelles Gerichtsurteil stellt klar: Um auf Gefahr hinzuweisen dürfen Autofahrer hupen. Gleichzeitig müssen sie aber auch darauf reagieren. Unterlassen sie das, können sie an einem Unfall zum Teil schuld sein.

Hupen allein reicht nicht immer (Symbolbild).

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Foto: dpa-tmn/Christin Klose
Aussagen, die sich Autofahrer sparen sollten
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(felt/dpa)
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