AG Worms 1 C 1050/91 Autoreifen nach zwei Jahren Lagerzeit nicht mehr neu

Worms · Autoreifen gelten nach zwei Jahren nicht mehr als neuwertig, unabhängig davon ob sie korrekt gelagert wurden oder nicht. Darauf weist der Automobilclub AvD unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Worms hin.

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer beim Händler vier neue Winterreifen bestellt. Nach dem Kauf stellte der Kunde anhand der so genannten DOT-Nummer an der Reifenflanke fest, dass drei der Reifen bereits älter als zwei Jahre waren. Nachdem sich der Händler geweigert hatte, die Pneus zurückzunehmen, zog der Kunde vor Gericht.

Das Amtsgericht gab den Angaben zufolge dem Autofahrer Recht. Es kam zu dem Schluss, dass die Reifen infolge der langen Lagerzeit nicht mehr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Eigenschaft von Neureifen haben.

AG Worms - Az.: 1 C 1050/91

(RPO)
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