Tagelang im Halteverbot geparkt

Für längeres Parken im absoluten Halteverbot können Autofahrer nur ein einziges Mal belangt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn sie das Auto versehentlich für mehrere Tage auf einem Parkplatz mit zeitlich beschränktem Halteverbot abstellen.

Landen dann mehrere Verwarnungen zur selben Ordnungswidrigkeit im Briefkasten, müssen Betroffene nur die erste bezahlen, erklärt der Verkehrsrechtler Gregor Samimi. Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid ergehen, sollten Autofahrer dagegen Einspruch erheben.

(tmn)
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