Stichtag 30. November Sparen bei der Kfz-Versicherung

Ob die Autoversicherung teurer oder günstiger wird, ist in diesem Jahr nicht eindeutig abzusehen. Die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen, lohnt aber immer.

Autofahrer und Versicherer haben sich den Termin rot im Kalender angestrichen: Am 30. November läuft die reguläre Frist zum Wechsel der Kfz-Versicherung ab. Vergleichsportale sehen auf Autofahrer im kommenden Jahr deutliche Kostensteigerungen bei der Versicherung zukommen. Wer jetzt wechselt, kann unter Umständen viel Geld sparen.

"Es kann durchaus sein, dass es für viele teurer wird", sagt Timo Voß, Referent beim Bund der Versicherten (BdV). Der Hintergrund sei, dass sich die Anbieter ihre Prämien lange "gegenseitig kaputt" gemacht hätten. Aus Wettbewerbsgründen seien Tarife "immer enger kalkuliert" worden. Das heißt im Klartext: Viele Kfz-Versicherungen sind aktuell zu günstig. Nun müssten die Versicherer aufgrund des Preiskampfes der Vorjahre die Prämien wieder erhöhen, schätzt der Experte.

Der Preiskampf sei vorbei, heißt es auch beim Marktbeobachter Nafi in Höxter. In den vergangenen zwei Jahren habe es zahlreiche Tariferhöhungen gegeben. In diesem Jahr sei das Bild uneinheitlich: Bei einigen Tarifen würden die Versicherer erhöhen, bei anderen sinken die Prämien — eine eindeutige Tendenz sei nicht ablesbar. Wer derzeit besonders günstig versichert sei, müsse am ehesten mit einer Erhöhung seiner Prämie rechnen.

Auf die Versicherung entfällt ein erheblicher Anteil der gesamten Betriebskosten für ein Auto. Beim Diesel ist sie grundsätzlich teurer als beim Benziner. Aus einer Stichprobenuntersuchung von 76 Benzinern und 65 Diesel-Modellen geht hervor, dass der Anteil der Vollkasko-Versicherungskosten an den gesamten Betriebskosten je nach Modell aktuell zwischen 8,9 und 13,1 Prozent (Benziner) und 10,4 und 13 Prozent (Diesel) liegt. Anders als die Spritkosten können Verbraucher den Preis der Versicherung mitgestalten. Und so kann sich die Mühe des Vergleichs auch trotz der generellen Tendenz zur Erhöhung auszahlen. Timo Voß: "Sie können je nach Anbieter für denselben Versicherungsumfang 500 oder 1800 Euro im Jahr zahlen. Man kann unter Umständen mehrere Hundert Euro sparen."

Der Experte rät davon ab, sich allein auf die aus der Werbung bekannten Verbraucherportale zu verlassen. Unabhängigkeit sei bei ihnen nicht garantiert. Nach seiner Aussage fließen für Verträge, die über die Portale zustande kommen, Provisionen. Wer mit einem unabhängigen Makler zusammenarbeitet, der den gesamten Markt im Blick haben sollte, könne möglicherweise bei diesem vorstellig werden. Und wer für sich eine Online-Versicherung passend findet, sollte die Beitragsrechner auf deren Webseiten nutzen und in Eigenregie sorgfältig die Bedingungen vergleichen.

Dem Bund der Versicherten zufolge sollte die Deckungssumme bei der Haftplicht mindestens 100 000 Euro betragen. Zudem sollte der Schutz auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten. Bei der Kaskoversicherung rät der BdV zu einer Police, die auch dann einen Schaden reguliert, wenn dem Verbraucher grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Individuell abwägen sollten Autofahrer, ob ihnen Rabatte bei der Vereinbarung einer Werkstattbindung wirklich nutzen. Ausdrücklich abgeraten wird von einer Insassen-Unfallversicherung, weil berechtigte Ansprüche bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt würden.

Nicht jeder muss den bürokratischen Aufwand des Wechsels auf sich nehmen, um zu sparen. "Wer zufrieden ist, sollte auf seinen Versicherer zugehen und sich nach Spielräumen erkundigen", rät Voß. Möglicherweise passe ein neuer Tarif besser. Denn neu zugeschnitten werden die Verträge jedes Jahr. Bei der Regionalklasseneinteilung gibt es in diesem Jahr kaum Veränderungen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin Anfang September mitteilte. Demnach bleibt für mehr als 80 Prozent der Versicherungsnehmer in der Teil- und Vollkaskoversicherung alles beim Alten — für ein Fünftel ändert sich die Einstufung.

Grundsätzlich müssen Versicherte ihre Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Unternehmen eingereicht haben. Dieses ist in den meisten Fällen mit dem Kalenderjahr identisch — daher ist der 30. November für so viele Versicherte bedeutsam. "Mit einem Fax oder einem Einschreiben mit Rückschein sind sie am ehesten auf der sicheren Seite", rät Voß. Aber auch derjenige, der den Termin verpasst, kann unter Umständen noch wechseln. Wenn sich zum Beispiel die Prämie erhöht, ohne dass der Versicherungsumfang steigt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Und auch wer sein Auto verkauft oder einen Unfall hatte, kann kündigen.

(tmn)
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