Müde im Straßenverkehr Wie Sie Sekundenschlaf während einer Autofahrt vermeiden können

Düsseldorf · Wenn die Augen anfangen zu brennen oder der Autofahrer öfter gähnen muss, sollte dieser rechts ran fahren und schlafen. Denn ein Sekundenschlaf kann fatale Auswirkungen auf den Fahrer und den Straßenverkehr haben.

Wer in sein Auto steigt, sollte stets ausgeschlafen sein und sich nicht von vorherigen Emotionen beeinflussen lassen.

Wer in sein Auto steigt, sollte stets ausgeschlafen sein und sich nicht von vorherigen Emotionen beeinflussen lassen.

Foto: Shutterstock.com/Sergey Furtaev

Übermüdung und Sekundenschlaf sind laut einer Untersuchung im Jahr 2022 die Ursache jedes vierten Verkehrsunfalls. Ist ein Autofahrer auf einer langen, monotonen Strecke unterwegs, beispielsweise auf der Autobahn, kann es passieren, dass der Fahrer kurz einnickt. Dieser nicht gewollte Zustand wird als Sekundenschlaf bezeichnet.

In der Forschung gibt es nach Angaben von Verkehrsexperten noch großen Nachholbedarf zum Sekundenschlaf am Steuer. In medizinischen Nachschlagewerken taucht der Begriff kaum auf. Fest steht aber laut AvD, dass Sekundenschlaf eine "Notreaktion des Organismus" ist. Hintergrund seien Schlafstörungen, die durch Umwelteinflüsse, veränderte Lebensgewohnheiten und Stress dramatisch zugenommen hätten. Auch Übermüdung aufgrund von Schlafdefizit, fehlende Pausen während der Fahrt, Alkohol, schweres Essen vor der Fahrt, Fahren zu Schlafzeiten, zum Beispiel nachts, und Krankheiten, die Schlafstörungen verursachen, können zum Sekundenschlaf führen.

Vorboten des Sekundenschlafs sind Augenbrennen, schwere Augenlider, Gähnen und Frösteln. Auch Verschalten oder Schwierigkeiten beim Spurhalten gelten als alarmierende Zeichen für nachlassende Aufmerksamkeit. Das Gefährliche dabei: Müdigkeit wirkt wie Alkohol, sie führt zu Wahrnehmungsausfällen und Selbstüberschätzung.

Verkehrsexperten vom ADAC und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) raten, schon bei ersten Anzeichen von Müdigkeit zu rasten und etwas zu schlafen. Der Versuch, sich mit Kaffee, Energydrinks oder Tabletten aufzuputschen, könne fatale Folgen haben: Die Müdigkeit komme dann umso plötzlicher und heftiger. Auch laute Musik hilft nicht dabei, Sekundenschlaf entgegenzuwirken. Nachtfahrten zwischen 2 Uhr und 5 Uhr sollten daher vermieden werden – zu diesen Zeiten ist der Körper auf Ruhe eingestellt.

Manche Personen haben ein höheres Risiko, während der Autofahrt kurz einzuschlafen: Dazu gehören Berufskraftfahrer, da sie aufgrund ihrer Arbeitszeiten lange hinter dem Steuer sitzen. Auch Autofahrer, die aus anderen Gründen viele Stunden am Stück durchfahren, sind einem höheren Risiko ausgesetzt.

Da sich Sekundenschlaf aber vermeiden lässt, gelten Autofahrer, die am Steuer ihres Fahrzeugs einnicken, im Falle eines Unfalls als schuldig oder zumindest als mitschuldig. Daher kann ein Unfall aufgrund von Sekundenschlaf unter Umständen als Gefährdung im Straßenverkehr gewertet werden. In Paragraf 315c, Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) steht: „Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er […] infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, […] und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wenn bei einem Unfall eine andere Person zu Schaden gekommen ist, weil der Fahrer am Steuer kurz eingeschlafen ist, kann diesem auch fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden. Laut Paragraf 229 des StGB ist dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vorgesehen, die eine Dauer von bis zu drei Jahren haben kann.

Wird eine Person dabei getötet, fällt dies unter die fahrlässige Tötung unter Paragraf 222 des StGB. Dem Fahrer drohen dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Es kann außerdem vorkommen, dass ein durch Sekundenschlaf ausgelöster Unfall einen Führerscheinentzug zur Folge hat.

(lst)
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