Schutz erlischt nur bei Täuschung
Falsche Angaben zur Laufleistung eines Fahrzeugs kosten den Halter nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" (Heft 1/2011) unter Berufung auf einen Beschluss des Berliner Kammergerichts.
26.02.2011
, 02:30 Uhr
Nach Auffassung des Gerichts wird die Versicherung des Fahrzeugs nur in dem Fall leistungsfrei, wenn der Autobesitzer sie bewusst getäuscht hat, um den Wert des Wagens für einen Verkauf vorsätzlich zu erhöhen (Az.: 6 U 103/10). tmn