Schatzsuche im Ausland

Manch ein begehrter Gebrauchtwagen ist in Deutschland gar nicht so leicht zu finden. Wer die Suche auf das Ausland ausweitet, hat oft bessere Chancen.

Da steht er, ein brauner Plymouth Fury der ersten Serie. Nach langer Suche war Jochen Thoma vor einigen Jahren endlich in den USA fündig geworden. Der Wagen ist fast 50 Jahre alt und kostete umgerechnet 6000 Euro. Ein Schnäppchen. Flugs per Spedition nach Bremerhaven verladen und ordnungsgemäß verzollt, war auch der Transport keine große Sache. Doch als Thoma den Wagen am Schiff abholte, fehlte nicht nur eine Radkappe.

Bei genauerem Hinsehen stellte Thoma, Oldtimer-Experte bei ADAC-Klassik, auch Dellen und Kratzer an seinem Plymouth fest. Endlich auf der Autobahn von Bremerhaven nach München, leuchtete schon bald die Ölkontrollleuchte auf. Ob das Öl aus Gewichtsgründen vor der Verschiffung teilweise abgelassen wurde, weiß Thoma nicht genau, er hatte den Wagen in den USA jedenfalls fahrtüchtig übergeben.

Gewährleistungsansprüche machte er später bei der Speditionsfirma geltend, der er den Wagenschlüssel am US-Hafen übergeben hatte. Trotz der Probleme würde Thoma es wieder so machen. "Das vor der Verschiffung angefertigte Übergabeprotokoll dient ja als Nachweis des Zustands beim Export", sagt er. Oft vergessen wird laut Thoma, bereits beim Kauf den Verkäufer oder Händler nach weiteren Belegen und Hinweisen zur Geschichte zu befragen. Das macht die Recherche später schwierig. "Autos aus den USA kommen leider sehr oft ohne belegbare Historie nach Europa."

Ein Kaufvertrag und die Übergabe der Zulassungspapiere gehören in jedem Fall auch beim Kauf in den USA dazu. Sonst wird es schwer, später Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen. Beim Kauf gilt das Recht des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde. "Ist der Verkäufer ein Unternehmen, das auch in Deutschland geworben hat und aus dessen Werbung der Kauf resultierte, kann man unter Umständen auch in Deutschland klagen", sagt Michael Eckert, Rechtsanwalt und Spezialist für Oldtimerrecht.

"Vom Verkäufer sollte man sich den Ausweis zeigen lassen und diesen am besten kopieren", empfiehlt Eckert. Auch sollten sämtliche Fahrzeugpapiere vorhanden sein. Besonders wichtig sei ein Eigentumsnachweis, in dem der Verkäufer eingetragen ist. "In Frankreich kann dies die Zulassungsbescheinigung, die sogenannte ,carte grise', sein", sagt Eckert. In den USA sei es meist der "title". Notfalls müsse der Verkäufer im Vertrag versichern, dass das Fahrzeug sein unbeschränktes Eigentum ist und er darüber verfügen darf.

Alle Angaben und Zusicherungen, die der Verkäufer zum Fahrzeug gemacht hat, sollten im Kaufvertrag wiederholt werden. "Und man sollte festlegen, wer für den Transport, die Versicherung und die Zulassung sowie für die Überführung an den neuen Standort sorgt", rät Eckert.

Nach dem Erwerb in Nicht-EU-Ländern kümmern sich am besten professionelle Export-Speditionen um alle Formalitäten und bringen das Fahrzeug zum gewünschten Zielort. Die Verschiffung erfolgt in der Regel über Bremerhaven. Dort muss das Fahrzeug beim Zollamt vorgeführt und angemeldet werden. Auch das übernimmt auf Wunsch der Spediteur. Andreas Heuer, Leiter des Zollamts Bremerhaven, sagt: "Im Jahr 2013 wurden über Bremerhaven rund 9500 Gebrauchtfahrzeuge, davon etwa ein Drittel Oldtimer, importiert". Beliebt seien Gebrauchtwagen von BMW, Mercedes-Benz und Porsche. Bei den Oldtimern handele es sich oft um Porsche, den Ford Mustang und andere klassische US-Modelle.

Für ein Auto, das aus einem Land eingeführt wird, das nicht zur Europäischen Union gehört, fallen eine Einfuhrabgabe in Höhe von zehn Prozent und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an. "In jedem Fall prüft die Zollstelle die Zollanmeldung, die man auch via Internet einreichen kann, samt Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Beschau durch", erläutert Heuer. Die Erkenntnisse werden in der Zollanmeldung dokumentiert.

Dabei wird entschieden, ob ein Oldtimer eventuell als Sammlerstück zu einem verminderten Steuersatz von sieben Prozent importiert werden darf. Nach der Dokumentation fertigt der Beamte einen Steuerbescheid aus, der dem Anmelder des Fahrzeugs ausgehändigt wird. "Nur wenn die Einfuhrabgaben entrichtet und vom Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist, darf das Fahrzeug für den Weitertransport übernommen werden", sagt Heuer.

Interessant kann auch ein Import aus der Schweiz sein, wo ein großer Markt an besonders gepflegten Gebrauchtfahrzeugen existiert. Die Einfuhr ist günstiger als aus den USA, denn: "Europäische Marken unterliegen dort und beispielsweise auch in Norwegen dem sogenannten Präferenzabkommen", erklärt ADAC-Experte Thoma. Für Autos dieser Marken wird bei der Einfuhr kein Zoll erhoben.

Importe aus der EU erfordern ohnehin keine Zoll- oder Grenzformalitäten. Hier beschränkt sich der Aufwand auf den Transport. "Der Käufer kann wahlweise eine Spedition beauftragen, sich ein Zugfahrzeug mit Anhänger besorgen oder ein Ausfuhrkennzeichen vor Ort beantragen", erläutert Thoma. Egal, wie der Käufer es macht, der Import kann durchaus Sinn ergeben. Nicht nur wegen des günstigeren Kaufpreises. Denn, so Thoma: "Der Aufwand wird bei manchen Modellen sogar mit einer erheblichen Wertsteigerung belohnt."

(DPA-TMN)
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