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Schadenersatz bei rutschigem Belag

Wenn bei bekannten Straßenmängeln keine Warnhinweise oder Tempolimits bestehen, kann nach einem Unfall das Bundesland zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 11 U 166/14) weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Im konkreten Fall war eine Motorradfahrerin bei Regen auf einer Landstraße gestürzt. Da es keine Warnhinweise gab, habe das Land die Verkehrssicherungspflicht verletzt.

(tmn)
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