Reiseversicherung mit mehr Leistungen

Trotz des Rechts auf Krankenrücktransport ist ein Kfz-Schutzbrief kein voller Ersatz für eine Reisekrankenversicherung. Darauf weist Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale hin. "Der ganz entscheidende Unterschied ist: Ein Kfz-Schutzbrief übernimmt nicht die Behandlungskosten im Krankheitsfall." Allerdings würden viele Versicherungen Kosten nur übernehmen, wenn die Krankheit "akut ist und unerwartet" auftritt.

(DPA-TMN)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort