ADAC-Crashtest Zwei Kardinalfehler bei Kindersitzen

Düsseldorf (RPO). Autofahrer fragen sich immer wieder, wie sicher ihr Nachwuchs auf dem Vordersitz ihres Fahrzeugs untergebracht ist. Der ADAC hat die Erkenntnisse seines jüngsten Crashtests veröffentlicht und knüpft an die Sicherheit zwei wesentliche Bedingungen.

ADAC-Crashtest mit Kindersitzen
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Crashversuche des ADAC haben bestätigt, dass Kinder auch auf dem Beifahrersitz unter zwei Voraussetzungen sicher mitfahren. Erstens: Liegt ein Kleinkind in einer Babyschale mit dem Kopf gegen die Fahrtrichtung, darf auf keinen Fall der Beifahrer-Airbag aktiviert sein. Zweitens: In Sitzsystemen, bei denen ein größeres Kind nach vorne blickt, darf der Abstand zum Wirkungsbereich des Airbags nicht zu klein sein.

Bei den Versuchen mit Babyschale hat sich gezeigt, dass ein Kleinkind bei deaktiviertem Airbag selbst einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu unverletzt übersteht. Bleibt der Airbag aktiv, so wird das Kind beim Unfall vermutlich schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen, die ausschließlich von der Wucht des Airbags herrühren.

So kann bereits ein Bagatellunfall bei niedriger Geschwindigkeit zu schwersten oder gar tödlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Verwendung solcher Systeme bei "scharfem" Airbag verboten.

Größere Kinder, die korrekt in einem Kindersitz sitzen, können auf dem Beifahrerplatz durchaus von der Schutzwirkung des Airbags profitieren. Die gemessenen Belastungen für Kopf und Nacken sind geringer, als beim gleichen Unfall ohne Airbagauslösung. Wenn das Kind allerdings zu nah am Armaturenbrett sitzt, wird es vom sich entfaltenden Airbag getroffen. Das kann zu Knochenbrüchen, Schürf- und Brandwunden führen.

Noch schwerere Verletzungen können auftreten, wenn sich die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags befinden. Der Klappmessereffekt führt dann dazu, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder gar die Wirbelsäule verletzt wird. Auch hier reicht bereits ein harmloser Bagatellunfall, weil diese Verletzungen allein vom Airbag verursacht werden, der bei etwa 30 km/h auslöst.

Ehe jedoch ein Kind auf dem Beifahrersitz angeschnallt wird, sollten Eltern die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz nach Hinweisen und Einschränkungen durchsuchen. Dort ist beschrieben, ob Kinder bei einem Fahrzeug überhaupt auf dem Beifahrersitz gesichert werden dürfen, worauf man bei der Kindersicherung achten muss und ob und wie die Airbagabschaltung funktioniert.

(RPO/kpl)
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