Erst informieren und testen, dann kaufen Worauf beim Kindersitz-Kauf zu achten ist

Köln · Beim Kauf eines Kindersitzes ist Sicherheit die oberste Priorität. Doch selbst der teuerste Sitz bringt nichts, wenn die Größe falsch ist. Wir sagen, worauf zu achten ist und welche gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden müssen.

Vor dem Kauf eines Kindersitzes sollte eine Einbauprobe im eigenen Fahrzeug durchgeführt werden.

Vor dem Kauf eines Kindersitzes sollte eine Einbauprobe im eigenen Fahrzeug durchgeführt werden.

Foto: dpa, Patrick Pleul

Wer einen Kindersitz für den Nachwuchs kaufen will, verzweifelt oft an der unendlichen Zahl von Modellen die sich qualitativ und preislich unterscheiden. Doch welcher Sitz bietet den Kleinsten der Familie den besten Schutz?

Entscheidend ist bei Kindersitzen das Gewicht des Kindes und nicht dessen Alter oder seine Körpergröße. Die notwendigen Angaben zur jeweiligen Gewichtsklasse stehen auf den Prüfsiegeln der Sitze. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Kind einen Kindersitz benutzen muss solange es jünger als 12 Jahre oder kleiner als 1,50 Meter ist.

Drei Abstufungen

Grundsätzlich gibt es drei Abstufungen in den Gewichtsklassen. Die Gruppe 0 und 0+ ist für Säuglinge ab der Geburt bis 13 Kilo Gewicht (0 nur bis 10 Kilo) geeignet. Die Babyschalen werden immer entgegen der Fahrtrichtung über den serienmäßig vorhandenen Drei-, Fünf- oder Sechspunktgurt oder dem speziellen Haltesystem Isofix befestigt. Die rückwärts gerichteten Schalen schützen den Kopf-, Hals- und Rückenbereich der Kleinsten und sollten deswegen nicht zu früh ausgetauscht werden.

Nach Erreichen der Gewichtsgrenze ist der Umstieg in Sitze der Gruppe 1 nötig. Die ist für Kinder von neun bis 18 Kilogramm (ungefähr ab neun Monate bis vier Jahre) konzipiert. Davon gibt es mehrere Varianten. Beliebt sind Systeme mit Hosenträgergurten. Hier wird der Nachwuchs mit Gurten vor der Brust angeschnallt und hat verhältnismäßig viel Bewegungsfreiheit. Alternativ gibt es so genannte Fangkörpersysteme, bei denen sich ein Tischchen vor dem Bauch des Kindes befindet. Welcher Sitz sich am besten eignet, kann im Fachhandel erfragt werden.

Für Kinder von 15 bis 36 Kilo ist die Gruppe 2 und 3 vorgesehen. Das sind vor allem Sitzerhöhungen mit Rücken- beziehungsweise Schlafstützen. Fast immer wird hier mit einem normalen Dreipunkt-Sicherheitsgurt in Fahrtrichtung gesichert. Bei der Anbringung ist darauf zu achten, dass der Schultergurt immer mittig über der Schulter des Kindes verläuft und es beim Schlafen nicht aus dem Gurt rutscht.

Einbauprobe durchführen

Bei der Orientierung vor dem Kauf sind Testurteile der Stiftung Warentest oder dem ADAC gute Hilfen. Hat man sich informiert, kann man beim Händler eine Einbauprobe im eigenen Fahrzeug durchführen, denn nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug. Der Kindersitz ist stramm und standsicher im Auto einzubauen. Insbesondere bei rückwärtsgerichteten Systemen (wie den Babyschalen) sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge ausreicht. Auch dürfen diese nicht auf den Vordersitz, wenn das Fahrzeug mit einem Airbag ausgestattet ist. Vor dem endgültigen Kauf kann das Kind darin Probe sitzen.

Der neue Sitz sollte auch der neusten Prüfnorm entsprechen. Zu erkennen ist das an dem angebrachten Prüfsiegel am Sitz oder aufgenäht am Bezug. Die Nummer unter dem E muss dafür mit 04 beginnen. Aber auch Sitze mit der Prüfnorm ECE R 44/03 (Prüfnummer beginnt mit 03) dürfen grundsätzlich weiter verwendet werden. Diese werden sein Juli 2009 nicht mehr im Handel verkauft. Nicht mehr benutzt werden dürfen Sitze mit der Prüfnorm 01 und 02.

(SP-X/csi)
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