Neue Kfz-Regionalklassen Wo die Versicherung ab 2009 teurer wird

Berlin (RPO). Die Einstufung in Regionalklassen hat Auswirkungen auf die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat jetzt bekanntgegeben, wo Autofahrer ab dem 1. Januar 2009 mehr oder weniger Prämie für ihre Versicherung zahlen müssen.

Bei der Haftpflicht sind 69 Prozent der zugelassenen Pkw weiter in derselben Klasse, wie der GDV in Berlin mitteilt. Am günstigsten ist der Elbe-Elster-Kreis in Brandenburg, am teuersten der Landkreis Kaufbeuren in Bayern. Bei der Vollkaskoversicherung ändert sich in 82 Prozent der Bezirke nichts, bei der Teilkasko in 80 Prozent.

In der Vollkaskoversicherung fährt man wie im Vorjahr am günstigsten im Kreis Friesland (75,2) — den höchsten Wert hat Berlin (129,6). In der Teilkaskoversicherung reicht der Index von 55,6 in Würzburg bis 227,2 im Kreis Uecker-Randow.

Die jährlich aktualisierte Statistik berücksichtigt Zahl und Schwere von Schäden in einer bestimmten Region. Der für einen Zulassungsbezirk angegebene Indexwert errechnet sich aus der Höhe und der Anzahl der Schäden, die von den Autofahrern mit dem jeweiligen Kennzeichen insgesamt verursacht und von der Versicherung reguliert werden.

Dabei liegt der bundesweite Durchschnitt bei 100 (Prozent). Falls ein Zulassungsbezirk über diesem Wert liegt, so bedeutet dies, dass es mehr und/oder teurere Schadensfälle in diesem Bezirk gibt als im Bundesdurchschnitt. Dementsprechend liegt dann auch der Versicherungsbeitrag über/unter dem Durchschnitt.

Beispiel: Der Unfall eines Langenfelder Autofahrers, dessen Fahrzeug ein Nummernschild mit der Kennung "ME - " trägt, also im Kreis Mettmann registriert ist, wird in die Regionalstatistik des Kreises Mettmann aufgenommen. Falls er eine Vollkaskoversicherung besitzt, fließt dieser Unfall in den Vollkasko-Index ein und treibt den Indexwert nach oben.

Die neue Regionalstatistik ist für die Versicherer unverbindlich, kann aber ab sofort für Neuverträge sowie für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit (in der Regel ab dem 1. Januar 2009) angewendet werden.

Wir präsentieren Regionalklassen für Nordrhein-Westfalen und die größeren deutschen Städte, in denen sich zum Vorjahr eine Veränderung ergeben hat. Sofern nur die Haftpflichtversicherung genannt ist, hat sich sich bei Teil- und Vollkasko nichts verändert. Ähnliches gilt in den umgekehrten Fällen.

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